« zurück zur Hauptseite...

mit Kreditkarte getankt - Unterschrift vergessen


Autor: "Timo Büchner" (2004-04-06 21:14:09)

Hallo,

vielleicht eine dumme Frage, konnte mir im Bekanntenkreis aber keiner
beantworten.

Beim Bezahlen an der Tankstelle hat die Kassiererin die falsche Säule
genommen. Der andere Kunde wollte auch mit Karte zahlen, also habe ich ihm
die Differenz bar gegeben und die Kassiererin war froh, dass sie keinen
Storno machem mußte. Dabei haben wir aber irgendwie das unterschrieben der
Belege vergessen. Werde ich jetzt trotzdem mit dem Betrag belastet oder ist
der Beleg für den Tankstellenbetreiber ohne unterscgrift wertlos?

Danke für eine Info.

Gruß
Timo Büchner

Autor: Konrad Wilhelm (2004-04-06 22:16:15)

On Tue, 6 Apr 2004 21:14:09 +0200, "Timo Büchner"
wrote:

>Hallo,
>
>vielleicht eine dumme Frage, konnte mir im Bekanntenkreis aber keiner
>beantworten.
>
>Beim Bezahlen an der Tankstelle hat die Kassiererin die falsche Säule
>genommen. Der andere Kunde wollte auch mit Karte zahlen, also habe ich ihm
>die Differenz bar gegeben und die Kassiererin war froh, dass sie keinen
>Storno machem mußte. Dabei haben wir aber irgendwie das unterschrieben der
>Belege vergessen. Werde ich jetzt trotzdem mit dem Betrag belastet oder ist
>der Beleg für den Tankstellenbetreiber ohne unterscgrift wertlos?
>
>Danke für eine Info.
>
>Gruß
>Timo Büchner
>

--
Konrad Wilhelm
Südstr. 3, D48329 Havixbeck

Autor: Konrad Wilhelm (2004-04-06 22:16:15)


Autor: Konrad Wilhelm (2004-04-06 22:16:15)

On Tue, 6 Apr 2004 21:14:09 +0200, "Timo Büchner"
wrote:

>Hallo,
>
>vielleicht eine dumme Frage, konnte mir im Bekanntenkreis aber keiner
>beantworten.
>
>Beim Bezahlen an der Tankstelle hat die Kassiererin die falsche Säule
>genommen. Der andere Kunde wollte auch mit Karte zahlen, also habe ich ihm
>die Differenz bar gegeben und die Kassiererin war froh, dass sie keinen
>Storno machem mußte. Dabei haben wir aber irgendwie das unterschrieben der
>Belege vergessen. Werde ich jetzt trotzdem mit dem Betrag belastet oder ist
>der Beleg für den Tankstellenbetreiber ohne unterscgrift wertlos?
>
>Danke für eine Info.
>
>Gruß
>Timo Büchner
>

--
Konrad Wilhelm
Südstr. 3, D48329 Havixbeck

Autor: Konrad Wilhelm (2004-04-06 22:16:16)

On Tue, 6 Apr 2004 21:14:09 +0200, "Timo Büchner"
wrote:

>Hallo,
>
>vielleicht eine dumme Frage, konnte mir im Bekanntenkreis aber keiner
>beantworten.
>
>Beim Bezahlen an der Tankstelle hat die Kassiererin die falsche Säule
>genommen. Der andere Kunde wollte auch mit Karte zahlen, also habe ich ihm
>die Differenz bar gegeben und die Kassiererin war froh, dass sie keinen
>Storno machem mußte. Dabei haben wir aber irgendwie das unterschrieben der
>Belege vergessen. Werde ich jetzt trotzdem mit dem Betrag belastet oder ist
>der Beleg für den Tankstellenbetreiber ohne unterscgrift wertlos?
>
Die Belege hat die Dame mit allen anderen fein säuberlich aufgespießt,
und wenn du kein Theater machst wird das völlig unbeanstandet über die
Bühne gehen. Grad bei Tankstellen erlebe ich häufig, dass dort weder
das Bild auf der Karte noch die Unterschrift irgendwie geprüft wird.
Da kann ich mit meiner Karte, auf der das Bild eines 65jährigen
grauhaarigen Opas drauf ist, eine knackige schwarzhaarige 25jährige
hinschicken, die dann statt Unterschrift 3 Kreuzchen macht (oder eben
gar nichts), das merkt keiner.

Die kriminelle Energie, solche nachlässige Bearbeitungen auszunutzen,
ist in unserer Bevölkerung offfenbar nicht/kaum vorhanden.

k.
--
Konrad Wilhelm
Südstr. 3, D48329 Havixbeck

Autor: cbartsch@gmx.de (Christian Bartsch) (2004-04-06 23:05:00)

Timo Buechner said on 06.04.04:

> unterschrieben der Belege vergessen. Werde ich jetzt trotzdem mit dem
> Betrag belastet

Ja.


Chris

--
http://www.zahlungsverkehrsfragen.de/ PGP encouraged: Key 0x041834E1

Autor: Thilo Pohl (2004-04-07 08:40:43)

cbartsch@gmx.de (Christian Bartsch) schrieb:

>> unterschrieben der Belege vergessen. Werde ich jetzt trotzdem mit dem
>> Betrag belastet
>
>Ja.

Naja, wenn er natürlich nie wieder bei dieser Tankstelle tanken
möchte, dann kann er die Buchung natürlich reklamieren und hätte gute
Chancen.

Wenn die eine Videoüberwachung der Kasse haben, dann könnte es
schwierig werden - wenn es möglich ist, die Vorgänge übereinander zu
bringen.

ciao
Thilo

Autor: "Stefan Krieg" (2004-04-07 23:28:06)

Hallo Thilo,

Thilo Pohl wrote:

>>> unterschrieben der Belege vergessen. Werde ich jetzt trotzdem mit
>>> dem Betrag belastet

>> Ja.

> Naja, wenn er natürlich nie wieder bei dieser Tankstelle tanken
> möchte, dann kann er die Buchung natürlich reklamieren und hätte gute
> Chancen.

Richtig. "Belastet" worden wäre er aber vor Reklamation / Storno
trotzdem.

> Wenn die eine Videoüberwachung der Kasse haben, dann könnte es
> schwierig werden - wenn es möglich ist, die Vorgänge übereinander zu
> bringen.

Nein, für die Rückbuchung einer solchen Lastschrift wäre das nicht
schwierig.
Es wäre schwierig, das Begleichen der (nachweisbar berechtigten)
Forderung zu verweigern.

gruß aus berlin
der stef

Autor: Konrad Wilhelm (2004-04-08 11:57:43)

On Wed, 7 Apr 2004 23:28:06 +0200, "Stefan Krieg"
wrote:

>Es wäre schwierig, das Begleichen der (nachweisbar berechtigten)
>Forderung zu verweigern.
>
Es wäre vermutlich aber auch nicht so einfach, ohne Vorhandensein der
gültigen Unterschrift ("sie bezahlen mit Ihrem guten Namen")
nachzuweisen, dass ich selbst diese Forderung begründet habe.

Aber es ist ja offenbar so, dass bei einer Reklamation primär nicht
das Vertragsunternehmen nachweisen muss dass die Forderung von mir
stammt, sondern dass ich erklären muss dass die Forderung nicht von
mir stammt, und da würde zumindest ich mich schon schwer tun mit einer
Falschaussage.

k.
--
Konrad Wilhelm
Südstr. 3, D48329 Havixbeck

Autor: "Stefan Krieg" (2004-04-08 19:37:36)

Hallo Konrad,

Konrad Wilhelm wrote:

>> Es wäre schwierig, das Begleichen der (nachweisbar berechtigten)
>> Forderung zu verweigern.

> Es wäre vermutlich aber auch nicht so einfach, ohne Vorhandensein der
> gültigen Unterschrift ("sie bezahlen mit Ihrem guten Namen")
> nachzuweisen, dass ich selbst diese Forderung begründet habe.

Doch, denn genau das stand ja über meiner Antwort (ich ging daher davon
aus, daß sie "Videoüberwachung haben" und es "möglich ist, die
Vorgänge übereinander zu bringen").

Bitte den zitierten Satz von mir nicht mit "Begleichen per Lastschrift"
verwechseln (irgendwelche Kartenbedingungen zählen nicht bei der
Beurteilung, ob man irgendwie begründete Forderungen rechtlich
durchsetzen kann). Dafür hatte ich einen extra Satz darüber übrig
(von Dir nicht mitzitiert).

> Aber es ist ja offenbar so, dass bei einer Reklamation primär nicht
> das Vertragsunternehmen nachweisen muss dass die Forderung von mir
> stammt, sondern dass ich erklären muss dass die Forderung nicht von
> mir stammt,

Wie kommst Du darauf (insbesondere auf das "offenbar")?
In den mir bekannten Kartenbedingungen muß durchaus der Händler nach-
weisen, daß ich die Kartenforderung(!) begründet habe.
Auch, wenn man als Karteninhaber dazu ggf. vorab durch die Kartenfirma
(Bank / Kreditkartenunternehmen o.ä.) befragt wird (und dann wieder
das Risiko der Falschaussage besteht).

gruß aus berlin
der stef

 1    2    ›    »