« zurück zur Hauptseite...

Eigenheimzulage bei Hauskauf auf Rente möglich ? ..und einige Fragen mehr zum Thema. .


Autor: Peter Kronprobst (2004-05-05 20:40:10)

Hallo!

Wir planen das halbe Haus (unteres Stockwerk) meines Schwiegervaters zu
kaufen. Wir haben uns mittlerweile soweit geeinigt, dass es ein Hauskauf
auf Rentenbasis wird (d.h. er bekommt monatlich einen Fixbetrag überwiesen).
Gleichzeitig wollen wir auch noch an "unser" Haus einen Anbau anbauen (2
Zimmer komplett unterkellert).
Nun stellt sich da natürlich die Frage: Bekommen wir für den Hauskauf
(Summe ca 250.000 Euro) die Eigenheimzulage ? So wie ich überall gelesen
habe, ist es beim "normalen" Kauf kein Problem, aber wir kaufen ja auf
Rente..
Falls wir keine Eigenheimzulage auf den Hauskauf bekommen, sollten wir
doch zumindest auf den Anbau eine bekommen, oder ?

Nächste Frage: Wir haben momentan ein Kind und planen derzeit das zweite :-)
Wie funktioniert dass dann mit der Eigenheimzulage ? Angenommen, dass
sie uns genehmigt wird und ein Jahr später kommt das zweite Kind. Kann
man dass dann noch irgendwie darin aufnehmen bzw. anrechnen lassen ?

Fragen über Fragen, aber momentan haben wir das Problem, dass wir
einfach keinen kompetenten Ansprechpartner finden (der Steuerberater
kennt sich da nicht so dolle aus und unser Banker steckt da auch nicht
so drinne). Wo fragt man denn offiziell zu dem Thema nach ?

Die letzte Frage ist wohl die einfachste, aber ich habe bisher wirklich
nichts dazu gefunden: wo beantragt man die Eigenheimzulage eigentlich ?
Ich habe bisher kein Formular oder so im Internet finden können....

Vielen Dank schon jetzt für eure Hilfe !

bye Peter

Autor: Thomas Festring (2004-05-05 21:59:40)

Peter Kronprobst schrieb am Mittwoch, 5. Mai 2004 20:40:

> Wir planen das halbe Haus (unteres Stockwerk) meines Schwiegervaters zu
> kaufen. Wir haben uns mittlerweile soweit geeinigt, dass es ein Hauskauf
> auf Rentenbasis wird (d.h. er bekommt monatlich einen Fixbetrag
> überwiesen). Gleichzeitig wollen wir auch noch an "unser" Haus einen Anbau
> anbauen (2 Zimmer komplett unterkellert).
> Nun stellt sich da natürlich die Frage: Bekommen wir für den Hauskauf
> (Summe ca 250.000 Euro) die Eigenheimzulage ? So wie ich überall gelesen
> habe, ist es beim "normalen" Kauf kein Problem, aber wir kaufen ja auf
> Rente..

"Hauskauf auf Rente" - ist das irgendwie ein feststehender Begriff oder hast
du den erfunden?

> Nächste Frage: Wir haben momentan ein Kind und planen derzeit das zweite
> :-) Wie funktioniert dass dann mit der Eigenheimzulage ? Angenommen, dass
> sie uns genehmigt wird und ein Jahr später kommt das zweite Kind. Kann
> man dass dann noch irgendwie darin aufnehmen bzw. anrechnen lassen ?

FALLS ihr Eigenheimzulage bekommt, bekommt ihr ab dem Geburtsjahr eine
zusätzliche Zulage von 767 ¤/Jahr. Wenn also das Kind im zweiten
Förderungsjahr kommt, halt dann noch für sieben Jahre (ein Jahr ist dann
"verloren").

> Die letzte Frage ist wohl die einfachste, aber ich habe bisher wirklich
> nichts dazu gefunden: wo beantragt man die Eigenheimzulage eigentlich ?
> Ich habe bisher kein Formular oder so im Internet finden können....

Beantragt man bei der "Familienkasse", die m.W. beim Arbeitsamt angesiedelt
ist.

Gruß,
Thomas

Autor: Thomas Festring (2004-05-05 21:59:40)


Autor: Thomas Festring (2004-05-05 21:59:40)

Peter Kronprobst schrieb am Mittwoch, 5. Mai 2004 20:40:

> Wir planen das halbe Haus (unteres Stockwerk) meines Schwiegervaters zu
> kaufen. Wir haben uns mittlerweile soweit geeinigt, dass es ein Hauskauf
> auf Rentenbasis wird (d.h. er bekommt monatlich einen Fixbetrag
> überwiesen). Gleichzeitig wollen wir auch noch an "unser" Haus einen Anbau
> anbauen (2 Zimmer komplett unterkellert).
> Nun stellt sich da natürlich die Frage: Bekommen wir für den Hauskauf
> (Summe ca 250.000 Euro) die Eigenheimzulage ? So wie ich überall gelesen
> habe, ist es beim "normalen" Kauf kein Problem, aber wir kaufen ja auf
> Rente..

"Hauskauf auf Rente" - ist das irgendwie ein feststehender Begriff oder hast
du den erfunden?

> Nächste Frage: Wir haben momentan ein Kind und planen derzeit das zweite
> :-) Wie funktioniert dass dann mit der Eigenheimzulage ? Angenommen, dass
> sie uns genehmigt wird und ein Jahr später kommt das zweite Kind. Kann
> man dass dann noch irgendwie darin aufnehmen bzw. anrechnen lassen ?

FALLS ihr Eigenheimzulage bekommt, bekommt ihr ab dem Geburtsjahr eine
zusätzliche Zulage von 767 ¤/Jahr. Wenn also das Kind im zweiten
Förderungsjahr kommt, halt dann noch für sieben Jahre (ein Jahr ist dann
"verloren").

> Die letzte Frage ist wohl die einfachste, aber ich habe bisher wirklich
> nichts dazu gefunden: wo beantragt man die Eigenheimzulage eigentlich ?
> Ich habe bisher kein Formular oder so im Internet finden können....

Beantragt man bei der "Familienkasse", die m.W. beim Arbeitsamt angesiedelt
ist.

Gruß,
Thomas

Autor: Rainer Hey (2004-05-05 22:21:12)

Peter Kronprobst wrote:

> Nun stellt sich da natürlich die Frage: Bekommen wir für den Hauskauf
> (Summe ca 250.000 Euro) die Eigenheimzulage ? So wie ich überall gelesen
> habe, ist es beim "normalen" Kauf kein Problem, aber wir kaufen ja auf
> Rente..

Wie sieht den der Vertrag genau aus?

Wenn Ihr als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen werdet und die Rente
"nur" als Belastung in Abt. III des Grundbuches eingetragen ist, dürfte
diese nicht anders als eine Finanzierungsbelastung gesehen werden.

Vorsichtshalber würde ich aber beim zuständigen FA nachfragen. Kostet
nichts und meistens beißen die auch nicht :-)

Gruß

Rainer

Autor: Rahel Maria Liu (2004-05-05 23:12:08)

Hi,

Peter Kronprobst schrieb:

> Wir planen das halbe Haus (unteres Stockwerk) meines Schwiegervaters zu
> kaufen. Wir haben uns mittlerweile soweit geeinigt, dass es ein Hauskauf
> auf Rentenbasis wird (d.h. er bekommt monatlich einen Fixbetrag
> überwiesen).

Also gewährt er Euch der Verkäufer ein Darlehn ...

> Nun stellt sich da natürlich die Frage: Bekommen wir für den Hauskauf
> (Summe ca 250.000 Euro) die Eigenheimzulage ? So wie ich überall gelesen
> habe, ist es beim "normalen" Kauf kein Problem, aber wir kaufen ja auf
> Rente..

Ihr bekommt ein Darlehn vom Verkäufer und zahlt dies monatlich zurück.
Also wäre die entscheidende Frage, ob Eigenheimzulage gewährt wird,
wenn das Darlehn, mit dem der Kauf finanziert wird, vom Verkäufer
selbst stammt.

> Fragen über Fragen, aber momentan haben wir das Problem, dass wir
> einfach keinen kompetenten Ansprechpartner finden (der Steuerberater
> kennt sich da nicht so dolle aus und unser Banker steckt da auch nicht
> so drinne).

10 Banker, 15 verschiedene Aussagen .... *g*

> Die letzte Frage ist wohl die einfachste, aber ich habe bisher wirklich
> nichts dazu gefunden: wo beantragt man die Eigenheimzulage eigentlich ?

Beim Finanzamt Deines Vertrauens :-) . Das kann Dir auch Deine
Hauptfrage beantworten ...

Gruß
Rahel
--
* Rahel Maria Liu * www.SophiasWelt.net * www.MountainArea.com *

Autor: Willy Moll (2004-05-06 08:30:33)

Peter Kronprobst schrieb am
Wed, 05 May 2004 20:40:10 +0200:

>Wir planen das halbe Haus (unteres Stockwerk) meines Schwiegervaters zu
>kaufen. Wir haben uns mittlerweile soweit geeinigt, dass es ein Hauskauf
>auf Rentenbasis wird ....
>....Gleichzeitig wollen wir auch noch an "unser" Haus einen Anbau anbauen (2
>Zimmer komplett unterkellert).
>Nun stellt sich da natürlich die Frage: Bekommen wir für den Hauskauf
>(Summe ca 250.000 Euro) die Eigenheimzulage ?.....
>....Falls wir keine Eigenheimzulage auf den Hauskauf bekommen, sollten wir
>doch zumindest auf den Anbau eine bekommen, oder ?

Entscheidend (auch für die Einbeziehung der Anbaukosten) ist, ob der
Erwerb ent- oder unentgeltlich ist. Bei einem Kauf auf Rentenbasis
unter nahen Angehörigen ist zu beweisen, daß es sich um einen
entgeltlichen Erwerb handelt.

>Nächste Frage: Wir haben momentan ein Kind und planen derzeit das zweite :-)
>Wie funktioniert dass dann mit der Eigenheimzulage ?

Dann bekommt ihr auf Antrag ab dem Jahr der Geburt eine zweite
Kinderzulage.

>wo beantragt man die Eigenheimzulage eigentlich ?

Beim zuständigen Finanzamt (dort gibts auch das entsprechende
Formular).

>Fragen über Fragen, aber momentan haben wir das Problem, dass wir
>einfach keinen kompetenten Ansprechpartner finden (der Steuerberater
>kennt sich da nicht so dolle aus ...

In diesem Falle ist dringend zu empfehlen, sich nach einem anderen
umzusehen. Denn ohne qualifzierte steuerliche Beratung ist in diesem
Falle eine die Zulage sichernde Gestaltung nicht möglich.

--
MfG: Willy Moll

Willy Moll, Finanzhonorarberater, http://www.moll-fb.de

Autor: Peter Wolber (2004-05-06 17:32:12)

Am 05.05.2004 schrieb Peter Kronprobst:

> Wir planen das halbe Haus (unteres Stockwerk) meines Schwiegervaters zu
> kaufen. Wir haben uns mittlerweile soweit geeinigt, dass es ein Hauskauf
> auf Rentenbasis wird (d.h. er bekommt monatlich einen Fixbetrag ueberwiesen).
> Gleichzeitig wollen wir auch noch an "unser" Haus einen Anbau anbauen (2
> Zimmer komplett unterkellert).
> Nun stellt sich da natuerlich die Frage: Bekommen wir fuer den Hauskauf
> (Summe ca 250.000 Euro) die Eigenheimzulage ? So wie ich ueberall gelesen
> habe, ist es beim "normalen" Kauf kein Problem, aber wir kaufen ja auf
> Rente..

Zuwenig Input um die Geschichte steuerlich optimal unter Dach und Fach
zu bringen. Ich wuerde dir dringend empfehlen den Rat eines
Steuerberaters einzuholen.

Nur mal so als Hinweis:

Bei Grundstuecksuebergaben unter Angehoerigen gegen Rente oder auch gegen
dauernde Last spricht nach staendiger Rechtsprechung des BFH "eine nur in
Ausnahmefaellen zu widerlegende Vermutung" dafuer, dass die Versorgung des
ehemaligen Eigentuemers im Vordergrund steht [1]

In so einem Fall besteht - im Gegensatz zu einem Hauserwerb unter
Fremden - von Seiten des Finanzamts die Vermutung, dass sich die
Festsetzung des "Kaufpreises" nicht wie zwischen fremden Dritten am
Verkehrswert der Immobilie orientiert, sondern mehr an den
Versorgungsbeduerfnissen des Uebertragenden, an den finanziellen
Moeglichkeiten des Erwerbers oder an sonstigen (z.B. erbrechtlichen)
Ueberlegungen.

Da die Versorgung des ehemaligen Eigentuemers im Vordergrund steht, gehen
Finanzverwaltung und Rechtsprechung steuerlich von einem unentgeltlichen
Erwerb aus.

Da der neue Eigentuemer das Haus oder die Wohnung unentgeltlich erworben
hat, hat er dann keine eigenen Anschaffungskosten fuer die er die
Eigenheimzulage in Anspruch nehmen koennte.

Gruss
Peter

Fußnoten:
[1] BFH, Urteil vom 22.9.1982, IV R 154/79 und BFH-Urteil vom 3.6.1992,
X R 14/89

--
"Ein Realname im de.*-Usenet ist, ebenso wie eine Badehose im städtischen
Hallenbad, absolut überflüssig. Durch ein entsprechendes Outfit wird die
Benutzung beider Einrichtungen aber wesentlich vereinfacht."
(Werner Jakobi in dnq)

Autor: Thomas Festring (2004-05-06 22:04:57)

Thomas Festring schrieb am Mittwoch, 5. Mai 2004 21:59:

> Peter Kronprobst schrieb am Mittwoch, 5. Mai 2004 20:40:
>
>> Die letzte Frage ist wohl die einfachste, aber ich habe bisher wirklich
>> nichts dazu gefunden: wo beantragt man die Eigenheimzulage eigentlich ?
>> Ich habe bisher kein Formular oder so im Internet finden können....
>
> Beantragt man bei der "Familienkasse", die m.W. beim Arbeitsamt
> angesiedelt ist.

Schwachsinn! Wie Willy weiter unten schrieb, natürlich beim zuständigen
Finanzamt (hatte wohl noch die Assoziation "2. Kind" => Kindergeld im
Kopf...)

Gruß,
Thomas

Autor: Kai Lukano (2004-05-07 19:10:03)

Thomas Festring wrote:

> Thomas Festring schrieb am Mittwoch, 5. Mai 2004 21:59:

>>>Die letzte Frage ist wohl die einfachste, aber ich habe bisher wirklich
>>>nichts dazu gefunden: wo beantragt man die Eigenheimzulage eigentlich ?
>>>Ich habe bisher kein Formular oder so im Internet finden können....
>>
>>Beantragt man bei der "Familienkasse", die m.W. beim Arbeitsamt
>>angesiedelt ist.
>
> Schwachsinn! Wie Willy weiter unten schrieb, natürlich beim zuständigen
> Finanzamt (hatte wohl noch die Assoziation "2. Kind" => Kindergeld im
> Kopf...)

Und Deine 767,-- EUR/Jahr war ebenfalls Schwachsinn.

 1    2    ›    »