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Baufinanzierung: Eigenheimzula ge bei anfänglicher Vermietung


Autor: wierse@gmx.de (Ralf) (2004-06-16 05:57:17)

Hallo,
wir planen eine Eigentumswohnung zu kaufen und noch für etwa
ein Jahr an die derzeitigen Besitzer zu vermieten. Gesetzt den Fall,
dass es die EZH in 2005 noch gibt, würden wir dann ab Einzug Mitte
2005 EZH für die in 2004 gekaufte ETW erhalten?
Wird evtl 1 Jahr von den insgesamt 8 förderbaren Jahren abgezogen?
Vielen Dank für Eure Antwort!
Ralf

Autor: Ralf Berwanger (2004-06-16 20:08:40)

Ralf wrote:

> wir planen eine Eigentumswohnung zu kaufen und noch für etwa
> ein Jahr an die derzeitigen Besitzer zu vermieten. Gesetzt den Fall,
> dass es die EZH in 2005 noch gibt, würden wir dann ab Einzug Mitte
> 2005 EZH für die in 2004 gekaufte ETW erhalten?

Ja.

> Wird evtl 1 Jahr von den insgesamt 8 förderbaren Jahren abgezogen?

Ja.

> Vielen Dank für Eure Antwort!

Autor: Ralf Berwanger (2004-06-16 20:08:40)


Autor: Ralf Berwanger (2004-06-16 20:08:40)

Ralf wrote:

> wir planen eine Eigentumswohnung zu kaufen und noch für etwa
> ein Jahr an die derzeitigen Besitzer zu vermieten. Gesetzt den Fall,
> dass es die EZH in 2005 noch gibt, würden wir dann ab Einzug Mitte
> 2005 EZH für die in 2004 gekaufte ETW erhalten?

Ja.

> Wird evtl 1 Jahr von den insgesamt 8 förderbaren Jahren abgezogen?

Ja.

> Vielen Dank für Eure Antwort!

Autor: Klaus Mueller (2004-06-23 17:29:11)

Hallo Ralf


>> wir planen eine Eigentumswohnung zu kaufen und noch für etwa
>> ein Jahr an die derzeitigen Besitzer zu vermieten. Gesetzt den Fall,
>> dass es die EZH in 2005 noch gibt, würden wir dann ab Einzug Mitte
>> 2005 EZH für die in 2004 gekaufte ETW erhalten?
>
>
> Ja.
>
>> Wird evtl 1 Jahr von den insgesamt 8 förderbaren Jahren abgezogen?
>
>
> Ja.

.....weil der Kaufvertrag und der Lastenübergang in diesem Jahr,der
Einzug aber im nächsten Jahr stattindet.
Wenn Ihr den Kaufvertrag in diesem Jahr abschliesst, den Lastenübergang
aber erst im nächsten Jahr, dann hättet Ihr 8 Jahre.

Gruss Klaus