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NV-Bescheinigung vom Finanzamt verweigert


Autor: dieter.seel@gmx.de (Dieter Seel) (2004-06-24 23:28:01)

Hallo NG,

ich wollte für meinen Sohn (15 Monate) eine NV-Bescheinigung vom
Finanzamt bekommen, die ihm leider verweigert wurde.
Wir haben ihm Bundeswertpapiere übertragen, die in 2005 fällig werden.
Bei der Angabe der für 2004 zu erwarteten Zinsen haben wir ca. 8.500
EUr angegeben, was
leider ein Fehler war, da die Zinsen ja erst in 2005 anfallen.
Wir hätten die Zinsen natürlich für 2005 eintragen müssen. Aber wie
auch immer,
der sehr unfreundliche Mitarbeiter des Finanzamtes teilte uns
telefonisch mit, dass
in dieser Höhe sowieso keine NV-Bescheinigung ausgestellt wird.
Maximal kann bis 6.000 Euro genehmigt werden und auch da nur wenn das
Finanzamt in diesem
Einzelfall zustimmt.
Sollte nicht mit allen Freibeträgen ein Betrag knapp über 9.000 Eur
möglich sein?
Ich war immer der Meinung, hier muss für alle das gleiche Recht
gelten.
Wie kann das Finanzamt einmal zustimmen und dann wieder nicht?
Ist dies rechtens bzw. wie kann ich vorgehen, wenn der erneute Antrag
über 6.000 Euro
wieder abgelehnt wird?

Vielen Dank für Eure Antworten

Dieter

Autor: dieter.seel@gmx.de (Dieter Seel) (2004-06-24 23:28:01)


Autor: dieter.seel@gmx.de (Dieter Seel) (2004-06-24 23:28:01)

Hallo NG,

ich wollte für meinen Sohn (15 Monate) eine NV-Bescheinigung vom
Finanzamt bekommen, die ihm leider verweigert wurde.
Wir haben ihm Bundeswertpapiere übertragen, die in 2005 fällig werden.
Bei der Angabe der für 2004 zu erwarteten Zinsen haben wir ca. 8.500
EUr angegeben, was
leider ein Fehler war, da die Zinsen ja erst in 2005 anfallen.
Wir hätten die Zinsen natürlich für 2005 eintragen müssen. Aber wie
auch immer,
der sehr unfreundliche Mitarbeiter des Finanzamtes teilte uns
telefonisch mit, dass
in dieser Höhe sowieso keine NV-Bescheinigung ausgestellt wird.
Maximal kann bis 6.000 Euro genehmigt werden und auch da nur wenn das
Finanzamt in diesem
Einzelfall zustimmt.
Sollte nicht mit allen Freibeträgen ein Betrag knapp über 9.000 Eur
möglich sein?
Ich war immer der Meinung, hier muss für alle das gleiche Recht
gelten.
Wie kann das Finanzamt einmal zustimmen und dann wieder nicht?
Ist dies rechtens bzw. wie kann ich vorgehen, wenn der erneute Antrag
über 6.000 Euro
wieder abgelehnt wird?

Vielen Dank für Eure Antworten

Dieter