« zurück zur Hauptseite...
Re: Sparbuch verlorengegangen - Konto aufloesen.
Autor: "Jan Liesenberg" (2003-06-27 18:46:58)
Hallo!
Martin Klaiber schrieb:
> Reicht es nicht einfach, dass ich
> zur Bank gehe, den Verlust des Sparbuchs erkläre und das Geld auf ein
> aktuelles Konto überweisen lasse? Was ich mit dem Sparbuch gemacht
habe
> und für welchen Zweck ich es habe anlegen lassen, kann doch der Bank
> egal sein, oder?
Naja, aber dann ist der Sinn einer Mietsicherheit ja nicht mehr wirklich
gegeben. Dann könnte ja jeder, bei dem der Vermieter Geld aus der
Sicherheitsleistung einbehalten will, schnell den Verlust erklären und das
Konto auflösen....
Jan
Autor: Rainer Hey (2003-06-27 19:16:01)
Martin Klaiber schrieb:
> Meine Frage nun: geht das tatsächlich nur so umständlich? Der
Vermieter
> ist nämlich nicht sehr kooperativ.
Nach meinem Rechtsgefühl (was nicht maßgebend ist) ist es nach
Verlust
des Sparbuchs ein Problem des Vermieters. Er ist verpflichtet, das
Deponat incl. Zinsen zurückzuzahlen.
Ich würde in der Mietrecht-Gruppe (de.soc.recht.wohnen) nachfragen, ob
und wie man den Vermieter verpflichten kann (unter Abtretung der Rechte
am Sparbuch), die entsprechende Summe an Dich zu überweisen.
Gruß
Rainer
Autor: Rainer Hey (2003-06-27 19:16:01)
Autor: Rainer Hey (2003-06-27 19:16:01)
Martin Klaiber schrieb:
> Meine Frage nun: geht das tatsächlich nur so umständlich? Der
Vermieter
> ist nämlich nicht sehr kooperativ.
Nach meinem Rechtsgefühl (was nicht maßgebend ist) ist es nach
Verlust
des Sparbuchs ein Problem des Vermieters. Er ist verpflichtet, das
Deponat incl. Zinsen zurückzuzahlen.
Ich würde in der Mietrecht-Gruppe (de.soc.recht.wohnen) nachfragen, ob
und wie man den Vermieter verpflichten kann (unter Abtretung der Rechte
am Sparbuch), die entsprechende Summe an Dich zu überweisen.
Gruß
Rainer
Autor: "Jan Liesenberg" (2003-06-27 19:32:54)
Hallo!
Martin Klaiber schrieb:
> Schon klar. Aber das wäre ja dann mein Problem, denn der Vermieter
> würde mich sicher verklagen. Ich wundere mich nur, dass ich der Bank
> nachweisen muss, was ich mit dem Sparbuch gemacht habe.
Der Zweck einer Mietsicherheit ist aus Sicht des Vermieters ja gerade, dass
er schnell und unkompliziert an Geld kommt, wenn der Mieter irgendwelchen
Unsinn macht. Gegenüber der Bank musst Du deshalb einen Nachweis
führen,
weil es vermutlich eine Zusatzvereinbarung für das Sparbuch gibt, die
genau
den Zweck als Mietsicherheit regelt.
> Wenn ich z.B.
> eine EC-Karte verliere und sperren lasse oder gleich das Girokonto
> auflöse, fragt mich doch auch keiner, ob ich die Karte selbst benutzt
> oder jemand anderem überlassen habe. Oder übersehe ich da was?
Ja, denn die EC-Karte hat ja gegenüber dem "Jemand" keinen
Sicherungszweck.
Jan
Autor: Martin Klaiber (2003-06-27 20:26:34)
Jan Liesenberg wrote:
> Der Zweck einer Mietsicherheit ist aus Sicht des Vermieters ja gerade,
dass
> er schnell und unkompliziert an Geld kommt, wenn der Mieter irgendwelchen
> Unsinn macht. Gegenüber der Bank musst Du deshalb einen Nachweis
führen,
> weil es vermutlich eine Zusatzvereinbarung für das Sparbuch gibt, die
genau
> den Zweck als Mietsicherheit regelt.
Nö, so eine Zweckvereinbarung gibt es nicht. Ich hatte damals einfach
die Summe auf ein Sparbuch einbezahlt und das Sparbuch dem Vermieter
übergeben. Welchen Zweck das Sparbuch hatte, hat die Bank erst durch
mich erfahren, als ich ihnen erklärte, warum es nicht mehr da ist.
> Ja, denn die EC-Karte hat ja gegenüber dem "Jemand" keinen
Sicherungszweck.
Wie gesagt: die Bank weiß eigentlich nicht, was mit dem Sparbuch
gemacht wurde und muss es IMHO auch nicht wissen.
Anders gefragt: wäre ich einfach zur Bank gegangen, hätte den Verlust
des Sparbuchs (ohne nähere Details) angegeben und um Auflösung des
Sparkontos gebeten, wäre das Ganze problemlos über die Bühne
gegangen?
Martin
Autor: frankarens@netcologne.de (Frank) (2003-06-28 05:42:49)
Hallo !
Sparbuch auflösen ist eine Wissenschaft für sich.
Es ist nämlich eine Urkunde, die bei Auflösung
vorliegen muss. Wenn es verloren ist,
muss ein Aufgebotsverfahren (sehr aufwaendig) eingeleitet
und anschliessend eine "Kraftloserklaerung" durchgefuehrt werden.
(Sofern ich das noch alles aus der Ausbildung von vor
1000 Jahren behalten habe)
Andererseits ist der Vermieter zur Herausgabe der Kaution
erst verpflichtet, wenn das Mietverhaeltnis beendet ist.
(Und auch dann hat er noch 6 Monate Zeit)
Du sagtest aber, dass der Mietvertrag noch besteht...
Sollte aber irgendein Umstand vorliegen, der Dich
dazu berechtigt, die Kaution zurueckzufordern, so ist
der derzeitige Vermieter zustaendig. Dieser hat im Zweifelsfall
im Kaufvertrag ueber die Immobilie die Kautionen mituebernommen.
(Das Mietverhaeltnis hat er ja auch uebernommen...)
Kann er nicht nachweisen, dass er nicht Inhaber des Sparbuches
sein muesste, so ist er Dir gegenueber zahlungspflichtig.
Bei Nicht-Kooperation hilft dann nur der Gang zum Amtsgericht.
Gruss
Frank Arens
Koeln
Autor: Martin Klaiber (2003-06-28 16:01:01)
Frank wrote:
> Sparbuch auflösen ist eine Wissenschaft für sich. Es ist
nämlich eine
> Urkunde, die bei Auflösung vorliegen muss. Wenn es verloren ist, muss
> ein Aufgebotsverfahren (sehr aufwaendig) eingeleitet und anschliessend
> eine "Kraftloserklaerung" durchgefuehrt werden. (Sofern ich das
noch
> alles aus der Ausbildung von vor 1000 Jahren behalten habe)
Oweia.
> Andererseits ist der Vermieter zur Herausgabe der Kaution erst
> verpflichtet, wenn das Mietverhaeltnis beendet ist. (Und auch dann
> hat er noch 6 Monate Zeit) Du sagtest aber, dass der Mietvertrag
> noch besteht...
Ja, das ist eine etwas komplizierte Geschichte. Ganz kurz: das Haus
liegt in einem Sanierungsgebiet und die Stadt Berlin hatte ein
Vorkaufrecht darauf, nachdem der alte Besitzer verstorben war und
keine Erben gefunden wurden. Der neue Besitzer konnte es dennoch
erwerben, indem er zustimmte, dass es mit öffentlichem Mitteln
saniert wird und er im Gegenzug bestimmte Auflagen erfüllt, wie die
Schaffung von sozialem Wohnraum, usw.
Man konnte als Mieter entscheiden, ob man in die sanierte Wohnung
zurück will, oder eine neue Wohnung will. Ich entschied mich für
letzteres und das beinhaltete z.B., dass mir die Kaution ausbezahlt
werden muss (macht ja auch Sinn, wenn die Wohnung mit öffentlichen
Mitteln sowieso grundlegend saniert wird). Das Ganze wurde in einer
Räumungsvereinbarung zwischen dem neuen Besitzer, der zuständigen
Sanierungsverwaltungsstelle und mir auch schriftlich fixiert. Dass
ich noch den alten Mietvertrag habe, liegt daran, dass ich derzeit
in einer sogenannten Umsetzwohnung wohne, die einst auf die selbe
Weise saniert wurde, bis ich eine endgültige Wohnung habe. Meine
Miete zahle ich weiterhin an meinen alten Vermieter, der sie dann an
den Vermieter meiner derzeitigen Wohnung zahlt, oder so ähnlich...
> Sollte aber irgendein Umstand vorliegen, der Dich dazu berechtigt,
> die Kaution zurueckzufordern, so ist der derzeitige Vermieter
> zustaendig. Dieser hat im Zweifelsfall im Kaufvertrag ueber die
> Immobilie die Kautionen mituebernommen. (Das Mietverhaeltnis hat er
> ja auch uebernommen...) Kann er nicht nachweisen, dass er nicht
> Inhaber des Sparbuches sein muesste, so ist er Dir gegenueber
> zahlungspflichtig. Bei Nicht-Kooperation hilft dann nur der Gang
> zum Amtsgericht.
Ok, ich hoffe er ist kooperativ und schickt mir den Nachweis, dass er
das Sparbuch tatsächlich nicht hat. Das dürfte auch für ihn der
einfachste Weg sein.
Ich danke allen für die Informationen.
Martin
Autor: B?oHRvbaB36XNz (2003-06-29 11:17:29)
> >> Anders gefragt: wäre ich einfach zur Bank gegangen,
hätte den
Verlust
> >> des Sparbuchs (ohne nähere Details) angegeben und um
Auflösung
des
> >> Sparkontos gebeten, wäre das Ganze problemlos über die
Bühne
gegangen?
> >
> >Ich denke schon, also im normalen Rahmen einer Kraftloserklärung.
>
> Also, dann geh doch noch mal neu rein.
Das ist ein schlechter Rat. Was soll er denn der Bank gegenüber
erkären? Daß er sich vor ein paar Tagen geirrt hat als er angab, das
Sparbuch sei als Kaution beim Vermieter hinterlegt?
Was wäre denn, wenn er eine "Eidesstattliche" abgeben soll?
Gruß
Tom
Autor: "Otfried Brützel" (2003-06-30 11:14:39)
"Martin Klaiber" wrote in message
news:tlj0t-k71.ln1@martinkl.dialup.fu-berlin.de...
> Frank wrote:
>
> > Sparbuch auflösen ist eine Wissenschaft für sich. Es ist
nämlich
eine
> > Urkunde, die bei Auflösung vorliegen muss. Wenn es verloren ist,
muss
> > ein Aufgebotsverfahren (sehr aufwaendig) eingeleitet und
anschliessend
> > eine "Kraftloserklaerung" durchgefuehrt werden. (Sofern ich
das noch
> > alles aus der Ausbildung von vor 1000 Jahren behalten habe)
>
> Oweia.
>
> > Andererseits ist der Vermieter zur Herausgabe der Kaution erst
> > verpflichtet, wenn das Mietverhaeltnis beendet ist. (Und auch dann
> > hat er noch 6 Monate Zeit) Du sagtest aber, dass der Mietvertrag
> > noch besteht...
>
> Ja, das ist eine etwas komplizierte Geschichte. Ganz kurz: das Haus
> liegt in einem Sanierungsgebiet und die Stadt Berlin hatte ein
> Vorkaufrecht darauf, nachdem der alte Besitzer verstorben war und
> keine Erben gefunden wurden. Der neue Besitzer konnte es dennoch
> erwerben, indem er zustimmte, dass es mit öffentlichem Mitteln
> saniert wird und er im Gegenzug bestimmte Auflagen erfüllt, wie die
> Schaffung von sozialem Wohnraum, usw.
>
> Man konnte als Mieter entscheiden, ob man in die sanierte Wohnung
> zurück will, oder eine neue Wohnung will. Ich entschied mich für
> letzteres und das beinhaltete z.B., dass mir die Kaution ausbezahlt
> werden muss (macht ja auch Sinn, wenn die Wohnung mit öffentlichen
> Mitteln sowieso grundlegend saniert wird). Das Ganze wurde in einer
> Räumungsvereinbarung zwischen dem neuen Besitzer, der
zuständigen
> Sanierungsverwaltungsstelle und mir auch schriftlich fixiert. Dass
> ich noch den alten Mietvertrag habe, liegt daran, dass ich derzeit
> in einer sogenannten Umsetzwohnung wohne, die einst auf die selbe
> Weise saniert wurde, bis ich eine endgültige Wohnung habe. Meine
> Miete zahle ich weiterhin an meinen alten Vermieter, der sie dann an
> den Vermieter meiner derzeitigen Wohnung zahlt, oder so ähnlich...
>
> > Sollte aber irgendein Umstand vorliegen, der Dich dazu berechtigt,
> > die Kaution zurueckzufordern, so ist der derzeitige Vermieter
> > zustaendig. Dieser hat im Zweifelsfall im Kaufvertrag ueber die
> > Immobilie die Kautionen mituebernommen. (Das Mietverhaeltnis hat er
> > ja auch uebernommen...) Kann er nicht nachweisen, dass er nicht
> > Inhaber des Sparbuches sein muesste, so ist er Dir gegenueber
> > zahlungspflichtig. Bei Nicht-Kooperation hilft dann nur der Gang
> > zum Amtsgericht.
>
> Ok, ich hoffe er ist kooperativ und schickt mir den Nachweis, dass er
> das Sparbuch tatsächlich nicht hat. Das dürfte auch für ihn
der
> einfachste Weg sein.
>
> Ich danke allen für die Informationen.
>
> Martin
Mirt scheint hier irgendwie alles etwas verquer zu laufen
1. Der Vermieter oder wer auch immer hatte nie eine Kaution, sondern er
besaß lediglich Dein Sparbuch. Damit kann er dann zur Bank gehen und
versuchen, dein Geld abzuholen (Qualifiziertes Legitimationspapier). Es
ist weiter Dein Geld, Du kriegst die Zinsen und zahlst die Steuer
darauf. Er muss Dir garnichts auszahlen, sondern im Zweifelsfall
lediglich Dein Buch zurückgeben und müsste, falls damals geschehen,
eine
Verpfändungsanzeige zurücknehmen. Eine solche gab es aber
offensichtlich
nicht also:
2. Die Bank ist offensichtlich nicht doffiziell über die Übergabe des
Sparbuchs informiert worden. Daher hat sie auch keine Veranlassung oder
gar rechtliche Verpflichtung, im Intersse des Vermieters zu handeln.
Also: Hin zur Bank, Sparbuch für verloren erklären und dann auf
Auszahlung bestehen. Die Sinnhaftigkeit des Aufgebotsverfahrens hat sich
in der Zeit der Online-Verbindungen und der fehleneden Freizügigkeit von
Sparbüchern mittlerweile relativiert.
Gruß
Otfried
ähnliche Themen
- Handwerkersoftware
- majorca villas
- polnische pflegekräfte
- » Das richtige konto finden
- » Konto für Russland und Deutschland
- » Giro Konto mit Haftungsbegrenzung
- » Sparbuch: Wer kann Geld abheben?
- » Volksbank Sparbuch
- » S: dt. online Konto - mit geringem Geldverkehr - gratis/günstig
- » Mietkaution - "Goldenes Sparbuch"
- » 1000 E besser anlagen als im Sparbuch, was tun ?
- » Überweisung aus einem EU-Land auf ein Deutschland-Konto
- » CitiBank Tagesgeld Konto