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Insolvenzschutz in Luxemburg?
Autor: "Stefan Garmeister" (2005-08-21 21:10:34)
Hallo zusammen,
Altersvorsorgeversicherungen in Liechtenstein und Schweiz haben
bekanntlich u. a. folgende
Vorteile:
1. Konkursprivileg: Versicherungen zur Altersvorsorge sind nicht pfändbar.
2. Deutsche Volstreckungsbescheide werden mangels Rechshilfeabkommen nicht
anerkannt.
Aber wie sieht dies in Luxemburg aus? Konkursprivileg in dem Sinne gibt es
anscheinend nicht.
Wie sieht das mit der Vollstreckbarkeit aus? Wie sicher sind Verträge
mit
luxemburger
Firmen?
Gruß,
Stefan
--
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Autor: "Egon Klonz" (2005-08-22 01:40:00)
Hallo Stefan.
"Stefan Garmeister" schrieb im Newsbeitrag
news:op.svvgvwhnlbkv3t@news.individual.de...
> Hallo zusammen,
>
> Altersvorsorgeversicherungen in Liechtenstein und Schweiz haben
> bekanntlich u. a. folgende
> Vorteile:
>
> 1. Konkursprivileg: Versicherungen zur Altersvorsorge sind nicht
pfändbar.
> 2. Deutsche Volstreckungsbescheide werden mangels Rechshilfeabkommen nicht
> anerkannt.
>
> Aber wie sieht dies in Luxemburg aus? Konkursprivileg in dem Sinne gibt es
> anscheinend nicht.
> Wie sieht das mit der Vollstreckbarkeit aus? Wie sicher sind
Verträge mit
> luxemburger
> Firmen?
Vers.-Ges. in Lux. und Liecht. haben nach ihrem Vers.-Recht nicht die Pflicht
bei Zwangsvollstreckung aus zu zahlen, nur an VN oder den, die
Bezugsberechtigten.
ABER: Deutsche Justiz hat das Recht auf Erzwingungshaft.
Außerdem meine ich es dürfen von den Ges. in D nur noch
Verträge nach
deutschem Recht abgeschlossen werden.
Also lass dir nichts vom *Pferd* erzählen.
In diesem Sinne gilt nur: was ich nicht weiss, macht mich nicht heiss.
Interessant sind best. Ges. in diesen Ländern im Sinne der Depotinhalte
für
Renditechancen in Fondpolicen u. interne Kosten.
Es läuft aber in D. ein Gesetzesentwurf für neuen, verbesserten
Insolvenzschutz.
Jetzt ist die *RürupRente* vor Pfändung sicher, bis Rentenphase
sprich
Auszahlphase beginnt zumindest. Das macht die BasisRente u.a. ja auch
interessant.
> Gruß,
> Stefan
--
Gruß Egon ------------------------------------------------------
Kontaktadresse über www.EK-BONUS.de
**************************************************
Autor: "Egon Klonz" (2005-08-22 01:40:00)
Autor: "Egon Klonz" (2005-08-22 01:40:00)
Hallo Stefan.
"Stefan Garmeister" schrieb im Newsbeitrag
news:op.svvgvwhnlbkv3t@news.individual.de...
> Hallo zusammen,
>
> Altersvorsorgeversicherungen in Liechtenstein und Schweiz haben
> bekanntlich u. a. folgende
> Vorteile:
>
> 1. Konkursprivileg: Versicherungen zur Altersvorsorge sind nicht
pfändbar.
> 2. Deutsche Volstreckungsbescheide werden mangels Rechshilfeabkommen nicht
> anerkannt.
>
> Aber wie sieht dies in Luxemburg aus? Konkursprivileg in dem Sinne gibt es
> anscheinend nicht.
> Wie sieht das mit der Vollstreckbarkeit aus? Wie sicher sind
Verträge mit
> luxemburger
> Firmen?
Vers.-Ges. in Lux. und Liecht. haben nach ihrem Vers.-Recht nicht die Pflicht
bei Zwangsvollstreckung aus zu zahlen, nur an VN oder den, die
Bezugsberechtigten.
ABER: Deutsche Justiz hat das Recht auf Erzwingungshaft.
Außerdem meine ich es dürfen von den Ges. in D nur noch
Verträge nach
deutschem Recht abgeschlossen werden.
Also lass dir nichts vom *Pferd* erzählen.
In diesem Sinne gilt nur: was ich nicht weiss, macht mich nicht heiss.
Interessant sind best. Ges. in diesen Ländern im Sinne der Depotinhalte
für
Renditechancen in Fondpolicen u. interne Kosten.
Es läuft aber in D. ein Gesetzesentwurf für neuen, verbesserten
Insolvenzschutz.
Jetzt ist die *RürupRente* vor Pfändung sicher, bis Rentenphase
sprich
Auszahlphase beginnt zumindest. Das macht die BasisRente u.a. ja auch
interessant.
> Gruß,
> Stefan
--
Gruß Egon ------------------------------------------------------
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**************************************************
Autor: WurfWeiten@web.de (2005-08-21 21:45:39)
Wann werden endlich diese beiden Neonazis Wolfgang Kynast und Wolfgang
Gerber abgeholt, so geht das nicht emrh weiter mit dem terror von den
Beiden.
Schon wieder ist t