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Eigenheimzulage durch Kauf ETW dieses Jahr noch?


Autor: "Peter Jahnka" (2005-11-12 10:47:43)

Hallo,

ich möchte meine derzeitige Mietswohnung kaufen. Mit dem Besitzer habe ich
mich preislich auch schon geeinigt. Nur meine Frage, kann man sowas noch
dieses Jahr über die Bühne ziehen?
Da gibt es ja noch folgende Sachen zu erledigen

- Finanzierung
- Notar
-Grundbuch
-Grunderwerbssteuer
-usw.

um in den Genuss der Eigenheimzulage zu kommen.
Wird das zu knapp, oder kann man das in ein paar Wochen schaffen?

Autor: Michael Mueller (2005-11-12 12:02:08)

Hallo Peter,

Da Du nicht umziehen musst, erleichtert dies das Ganze.
Massgeblich ist das Kaufdatum.
Das sollte locker noch zu schaffen sein.

Viel Erfolg!
Michael Mueller

Peter Jahnka wrote:

> ich möchte meine derzeitige Mietswohnung kaufen.

Autor: Michael Mueller (2005-11-12 12:02:08)


Autor: Michael Mueller (2005-11-12 12:02:08)

Hallo Peter,

Da Du nicht umziehen musst, erleichtert dies das Ganze.
Massgeblich ist das Kaufdatum.
Das sollte locker noch zu schaffen sein.

Viel Erfolg!
Michael Mueller

Peter Jahnka wrote:

> ich möchte meine derzeitige Mietswohnung kaufen.

Autor: Frank Kozuschnik (2005-11-12 12:12:40)

Peter Jahnka schrieb:

> ich möchte meine derzeitige Mietswohnung kaufen. Mit dem Besitzer habe ich
> mich preislich auch schon geeinigt. Nur meine Frage, kann man sowas noch
> dieses Jahr über die Bühne ziehen?
> Da gibt es ja noch folgende Sachen zu erledigen
>
> - Finanzierung
> - Notar
> -Grundbuch
> -Grunderwerbssteuer
> -usw.
>
> um in den Genuss der Eigenheimzulage zu kommen.

Wirklich notwendig dürfte wohl nur der notariell beurkundete
Kaufvertrag sein. Entscheidend ist also ein Notartermin noch in diesem
Jahr.

Ich würde allerdings bis dahin außerdem sicher stellen, dass auch die
Finanzierung klappt. Wenn du den Kaufvertrag unterschrieben hast und
hinterher erst feststellen müsstest, dass du das Geld überhaupt nicht
auftreiben kannst, wäre das nicht so toll.

Autor: Konrad Wilhelm (2005-11-12 12:19:23)

On Sat, 12 Nov 2005 10:47:43 +0100, "Peter Jahnka"
wrote:

>Hallo,
>
>ich möchte meine derzeitige Mietswohnung kaufen. Mit dem Besitzer habe ich
>mich preislich auch schon geeinigt. Nur meine Frage, kann man sowas noch
>dieses Jahr über die Bühne ziehen?
>Da gibt es ja noch folgende Sachen zu erledigen
>
>- Finanzierung
>- Notar

Das sollte doch schnell machbar sein.

>-Grundbuch
>-Grunderwerbssteuer

Da brauchst du dich nicht drum zu kümmern. Das macht der Notar bzw.
das Finanzamt. Du musst nur bezahlen.
>
>um in den Genuss der Eigenheimzulage zu kommen.
>Wird das zu knapp, oder kann man das in ein paar Wochen schaffen?
>

Würde ich doch denken.

Wenn du natürlich 6 Wochen suchen willst ob es wo 0,2 % weniger Zinsen
gibt oder wenn du mit dem Verkäufer mehrwöchentlich um den Passus
"..." im Kaufvertrag feilschen willst könnte es knapp werden.

Wichtig ist doch vermutlich nur der Termin des Kaufvertrages.

k.

Autor: "Stefan Krieg" (2005-11-12 15:19:53)

Hallo Frank,

Frank Kozuschnik wrote:

[...ETW noch dieses Jahr kaufen...]

> Ich würde allerdings bis dahin außerdem sicher stellen, dass auch die
> Finanzierung klappt. Wenn du den Kaufvertrag unterschrieben hast und
> hinterher erst feststellen müsstest, dass du das Geld überhaupt nicht
> auftreiben kannst, wäre das nicht so toll.

Für solche Fälle kann man sicherheitshalber einen Finanzierungs-
vorbehalt in den Kaufvertrag aufnehmen.
Die Notargebühr ist dann zwar trotzdem weg, aber der "ganz große Ärger"
ist dadurch vermeidbar.

gruß aus berlin
der stef

Autor: Achim Waldek (2005-11-15 15:32:07)

Am Sat, 12 Nov 2005 12:19:23 +0100 schrieb Konrad Wilhelm:



> Wichtig ist doch vermutlich nur der Termin des Kaufvertrages.

Nein. Zeitpunkt des übergangs von Rechte und Pflichten. Wenn ihr aber den
vertrag so formuliert, dass das mit Unterzeichnung so ist, dann zählt
dieses Datum.
Bei mir war es so: Kauf Dez 2003, Bezahlung vom objekt feb 2004, Übergang
von rechten und Pflichten (sprich Abgaben pflicht, aber auch
verfügungsgewalt und so Zeug) ebenfalls im februar. Im Bescheid stand dann
dieses datum; damit hatte ich volle EHZ statt EHZ - 1 Jahr :)
Gruß

--
Bitte hier antworten- ich hole regelmäßig Artikel
falls mail unumgänglich:
Subject muss "usenet" enthalten

Autor: "Michael Lang" (2005-11-15 15:37:07)

"Achim Waldek"

> Bei mir war es so: Kauf Dez 2003, Bezahlung vom objekt feb 2004, Übergang
> von rechten und Pflichten (sprich Abgaben pflicht, aber auch
> verfügungsgewalt und so Zeug) ebenfalls im februar. Im Bescheid stand dann
> dieses datum; damit hatte ich volle EHZ statt EHZ - 1 Jahr :)

Ja, allgemein üblich, was man so liest.
(siehe auch Jahreswechselfalle, bzw. Jahresendfalle der Eigenheimzulage:
Wohn- und Nutznugsrecht sollten im neuen Jahr liegen)


> Gruß

Gruß
Micha

Autor: Frank Kozuschnik (2005-11-15 23:12:42)

Achim Waldek schrieb:

> Am Sat, 12 Nov 2005 12:19:23 +0100 schrieb Konrad Wilhelm:
>
> > Wichtig ist doch vermutlich nur der Termin des Kaufvertrages.
>
> Nein. Zeitpunkt des übergangs von Rechte und Pflichten.

Da bringst du etwas durcheinander. Der Zeitpunkt des Übergangs von
Nutzung und Lasten ist entscheidend dafür, wann der Förderzeitraum
beginnt. Das war aber nicht gefragt. Es ging darum, welches Ereignis
dafür maßgeblich ist, ob altes oder neues Recht gilt. Und das war in
der Vergangenheit immer der Termin des Kaufvertrages.