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Wann =?ISO-8859-15?fällt die Eigenheimzulage?
Autor: Stephan Koser (2005-11-14 11:07:52)
Hallo,
im Koalitionsvertrag habe ich nun gelesen, dass die Eigenheimzulage zum
01.01.2006 abgeschafft wird.
Kann es dann trotzdem sein, dass das Gesetz erst später kommt und man
also evtl. auch im Januar noch einen Antrag stellen kann, oder muss dann
wirklich spätestens am 31.12. der Antrag eingereicht werden, wenn man
noch in den Genuß der Förderung kommen will?
Besten Dank!
Stephan Koser
Autor: Erich Pfennig (2005-11-14 11:18:54)
Am Mon, 14 Nov 2005 11:07:52 +0100, schrieb der User Stephan Koser:
> Hallo,
>
> im Koalitionsvertrag habe ich nun gelesen, dass die Eigenheimzulage zum
> 01.01.2006 abgeschafft wird.
>
> Kann es dann trotzdem sein, dass das Gesetz erst später kommt und man
> also evtl. auch im Januar noch einen Antrag stellen kann, oder muss dann
> wirklich spätestens am 31.12. der Antrag eingereicht werden, wenn man
> noch in den Genuß der Förderung kommen will?
Die Zulage wird ab 1. Januar 2006 für alle Neufälle abgeschafft,
bisherige
Zusagen werden sind nicht betroffen.
Erich
--
Erich Pfennig
Autor: Erich Pfennig (2005-11-14 11:18:54)
Autor: Erich Pfennig (2005-11-14 11:18:54)
Am Mon, 14 Nov 2005 11:07:52 +0100, schrieb der User Stephan Koser:
> Hallo,
>
> im Koalitionsvertrag habe ich nun gelesen, dass die Eigenheimzulage zum
> 01.01.2006 abgeschafft wird.
>
> Kann es dann trotzdem sein, dass das Gesetz erst später kommt und man
> also evtl. auch im Januar noch einen Antrag stellen kann, oder muss dann
> wirklich spätestens am 31.12. der Antrag eingereicht werden, wenn man
> noch in den Genuß der Förderung kommen will?
Die Zulage wird ab 1. Januar 2006 für alle Neufälle abgeschafft,
bisherige
Zusagen werden sind nicht betroffen.
Erich
--
Erich Pfennig
Autor: Stephan Koser (2005-11-14 11:52:57)
Erich Pfennig schrieb:
> Am Mon, 14 Nov 2005 11:07:52 +0100, schrieb der User Stephan Koser:
>
>
>>Hallo,
>>
>>im Koalitionsvertrag habe ich nun gelesen, dass die Eigenheimzulage zum
>>01.01.2006 abgeschafft wird.
>>
>>Kann es dann trotzdem sein, dass das Gesetz erst später kommt und
man
>>also evtl. auch im Januar noch einen Antrag stellen kann, oder muss
dann
>>wirklich spätestens am 31.12. der Antrag eingereicht werden, wenn
man
>>noch in den Genuß der Förderung kommen will?
>
>
> Die Zulage wird ab 1. Januar 2006 für alle Neufälle abgeschafft,
bisherige
> Zusagen werden sind nicht betroffen.
>
> Erich
Aber muss da nicht erst ein entsprechendes Gesetz geschaffen und
abgesegnet werden? Angenommen das passiert nicht mehr bis zum nächsten
Jahr, sondern erst im Februar oder März.
Kann das dann rückwirkend beschlossen werden, oder haben Antragssteller
bis zur Verabschiedung des Gesetzes noch Zeit?
Autor: "Ingmar Eckhardt" (2005-11-14 03:18:01)
Stephan Koser schrieb:
> Aber muss da nicht erst ein entsprechendes Gesetz geschaffen und
> abgesegnet werden?
Ich sch
Autor: "Theo Becker" (2005-11-14 12:19:12)
"Stephan Koser" schrieb
> Aber muss da nicht erst ein entsprechendes Gesetz geschaffen und
> abgesegnet werden? Angenommen das passiert nicht mehr bis zum
> nächsten Jahr, sondern erst im Februar oder März.
> Kann das dann rückwirkend beschlossen werden,
Ja. Das Gesetz, bzw. sein Wegfall kann rückwirkende Rechtskraft haben.
Theo
Autor: "Markus Pfefferle" (2005-11-14 14:39:16)
Jörg Knebel wrote:
> Theo Becker wrote:
>
>> Ja. Das Gesetz, bzw. sein Wegfall kann rückwirkende Rechtskraft
>> haben.
>
> Ohje, und seit wann ist das bei Euch erlaubt?
Das Gesetz, dass die rückwirkende Abschaffung von Gesetzen verbietet wird
halt rückwirkend abgeschafft :)
Autor: Emil Naepflein (2005-11-14 15:28:43)
Jörg Knebel wrote:
> Theo Becker wrote:
>
> > Ja. Das Gesetz, bzw. sein Wegfall kann rückwirkende Rechtskraft
haben.
>
> Ohje, und seit wann ist das bei Euch erlaubt?
Man muss hier unterscheiden zwischen richtiger Rückwirkung und nur
scheinbarer Rückwirkung.
Manchmal ist es nötig dass bereits ein Datum zwischen den Beschluss des
Kabinetts und der Verabschiedung durch das Parlament als Stichtag
gewählt wird um Ausweichreaktionen zu unterdrücken. Dies ist dann nur
eine scheinbare Rückwirkung da ja jeder Betroffene ab dem Zeitpunkt des
Gesetzes bescheid weiss.
Ich halte das für durchaus legitim. Die richtige Rückwirkung auf ein
Datum vor dem bekanntwerden eines Gesetzes ist dagegen regelmässig vom
BFH oder dem BVG gekippt worden.
Gruß,
Emil
Autor: Erich Pfennig (2005-11-14 15:32:29)
Am Mon, 14 Nov 2005 12:19:12 +0100, schrieb der User Theo Becker:
>> Aber muss da nicht erst ein entsprechendes Gesetz geschaffen und
>> abgesegnet werden? Angenommen das passiert nicht mehr bis zum
>> nächsten Jahr, sondern erst im Februar oder März.
>> Kann das dann rückwirkend beschlossen werden,
>
> Ja. Das Gesetz, bzw. sein Wegfall kann rückwirkende Rechtskraft
haben.
So ist es. Wenn ich das richtig mitbekommen habe gilt das auch für die
Steuersparfonds. Nach dem Willen der Koalition sollen die Beschränkungen
für die steuerliche Verlustanrechnung etwa bei Medien- oder Windkraftfonds
bei Neufällen rückwirkend vom 11. November dieses Jahres an gelten.
Erich
--
Erich Pfennig
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