« zurück zur Hauptseite...

Eigenheimzulage Baugemeinschaft


Autor: "G. Scholler" (2005-12-16 09:20:57)

Hallo,
wir bauen im Rahmen einer Baugemeinschaft (GbR) ein Haus. Der Bauantrag
ist gestellt und der Bau begonnen. Haben wir damit automatisch schon
Anspurch auf Eigenheimzulage ab dem späteren Einzug? Oder müssen wir in
2005 noch irgendwo irgendetwas beantragen?

Wir werden voraussichtlich in 2006 in unsere Wohnung ziehen. Könnten
wir trotzdem den Antrag auf Eigenheimzulage erst später, beispielsweise
in 2007 stellen und würden wie sie dann für 8 Jahre ab 2007 bekommen?

Vielen Dank
Günter

Autor: Matthias Frank (2005-12-16 15:12:22)

G. Scholler wrote:
> beispielsweise
> in 2007 stellen und würden wie sie dann für 8 Jahre ab 2007 bekommen?
>
1. Nein, 2. Welchen Sinn sollte das machen?
MfG
Matthias

Autor: Matthias Frank (2005-12-16 15:12:22)


Autor: Matthias Frank (2005-12-16 15:12:22)

G. Scholler wrote:
> beispielsweise
> in 2007 stellen und würden wie sie dann für 8 Jahre ab 2007 bekommen?
>
1. Nein, 2. Welchen Sinn sollte das machen?
MfG
Matthias

Autor: "G. Scholler" (2005-12-16 16:07:55)

> 1. Nein, 2. Welchen Sinn sollte das machen?

da ich 3 Fragen stellte und du auf 2 reagiert hast, weiss ich nicht
genau, auf was du dich beziehst. Ich vermute als deine Antwort.

1. Haben wir damit automatisch schon Anspurch auf Eigenheimzulage ab
dem späteren Einzug?

ja

2. Oder müssen wir in 2005 noch irgendwo irgendetwas beantragen?

nein

3. > in 2007 stellen und würden wie sie dann für 8 Jahre ab 2007
bekommen?

Welchen Sinn sollte das machen?

Es handelte sich um eine Verständnisfrage um die Logik zu verstehen -
warum interessieren dich theoretische Fallbeispiele? Ich kann mir etwas
ausdenken - beispielsweise, dass jemand in 2006 die Voraussetzungen
nicht erfüllt und in 2007 doch, aber wozu soll das gut sein?

Vielen Dank
Günter

Autor: Matthias Frank (2005-12-16 16:19:27)

G. Scholler wrote:

>>1. Nein, 2. Welchen Sinn sollte das machen?
>
>
> da ich 3 Fragen stellte und du auf 2 reagiert hast,

Meine Antwort bezog sich auf das was ich
zitiert habe, so ist das üblich. Wenn du das dann
weglöscht macht es natürlich keinen Sinn mehr.

>> Welchen Sinn sollte das machen?
>

wozu soll das gut sein?

Möglicherweise machst du einen Denkfehler
den ich aufdecken wollte. Sicher kann es
einen Sinnn machen auf den ersten Blick macht
es aber keinen. Ich wollte nur helfen.
MfG
Matthias

Autor: Frank Kozuschnik (2005-12-16 21:43:47)

G. Scholler schrieb:

> wir bauen im Rahmen einer Baugemeinschaft (GbR) ein Haus. Der Bauantrag
> ist gestellt und der Bau begonnen. Haben wir damit automatisch schon
> Anspurch auf Eigenheimzulage ab dem späteren Einzug?

Die entscheidende Bedingung dafür, dass ihr überhaupt noch
Eigenheimzulage bekommen könnt, ist damit erfüllt.

Von "automatisch" würde ich deswegen nicht sprechen, denn natürlich
muss trotzdem jeder einzelne die Voraussetzungen nach dem
Eigenheimzulagengesetz erfüllen.

> Oder müssen wir in 2005 noch irgendwo irgendetwas beantragen?

Nein - es ist egal, wann ihr den Antrag stellt.

Übrigens muss jeder für sich allein einen unabhängigen Antrag stellen.
Aber das wisst ihr wahrscheinlich...?

> Wir werden voraussichtlich in 2006 in unsere Wohnung ziehen. Könnten
> wir trotzdem den Antrag auf Eigenheimzulage erst später, beispielsweise
> in 2007 stellen und würden wie sie dann für 8 Jahre ab 2007 bekommen?

Ihr könnt den Antrag auch erst 2007 stellen, aber auch dann bekommt
ihr die Eigenheimzulage (höchstens) für die Jahre 2006 bis 2013.

Autor: Konrad Wilhelm (2005-12-16 22:31:55)

On Fri, 16 Dec 2005 15:12:22 +0100, Matthias Frank
wrote:

>G. Scholler wrote:
>> beispielsweise
>> in 2007 stellen und würden wie sie dann für 8 Jahre ab 2007 bekommen?
>>
>1. Nein, 2. Welchen Sinn sollte das machen?
ad 2:
z. B. ein Jahr mehr Kinderzulage?

k.

Autor: "G. Scholler" (2005-12-19 15:59:21)

> ad 2:
> z. B. ein Jahr mehr Kinderzulage?

stimmt, wäre auch ein Argument. Aber wenn ich die Antwort von Frank K.
richtig verstanden habe, ist das ja doch nicht möglich, oder? Demnach
bekommt man doch immer die Eigenheimzulage ab 2006 (um bei unserem
Beispiel zu bleiben) - egal, wann der Antrag gestellt wird, oder?

Vielen Dank
Günter

Autor: "G. Scholler" (2005-12-19 15:57:03)

> wozu soll das gut sein?
>
> Möglicherweise machst du einen Denkfehler
> den ich aufdecken wollte. Sicher kann es
> einen Sinnn machen auf den ersten Blick macht
> es aber keinen. Ich wollte nur helfen.

danke - ich weiss, und ich freue mich über jede Hilfe! Du hast schon
Recht, die Rückfrage machte Sinn.

Vielen Dank
Günter

 1    2    ›    »