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Eingangsdatum des Bauantrages -> Eigenheimzulage


Autor: oliver.kowalke@gmx.de (2005-12-24 04:47:55)

Hallo,
f

Autor: "Nils Majewski" (2005-12-26 12:28:13)

Servus,

Vom 1. Januar 2006 an soll die Eigenheimzulage für Neufälle nicht mehr
gezahlt werden. Bauherren also, die vor dem 1. Januar 2006 mit dem Bau
beginnen, und Erwerber, die vor dem 1. Januar 2006 den notariellen
Kaufvertrag abschließen oder einer Genossenschaft beitreten, haben noch
Anspruch auf Eigenheimzulage nach den bisherigen Regelungen über den
Förderzeitraum von acht Jahren.

Als Baubeginn gilt bei Objekten, für die eine Baugenehmigung erforderlich
ist, laut Finanzministerium der Zeitpunkt, in dem der Bauantrag gestellt
wird. Ist lediglich eine Bauanzeige nötig, müssen die entsprechenden
Bauunterlagen eingereicht werden. Bei Baumaßnahmen, die weder Bauantrag noch
die Abgabe von Unterlagen erfordern, müssen Bauarbeiten noch in diesem Jahr
beginnen.

--
Mit freundlichem Gruß
Nils-Oliver Majewski
schrieb im Newsbeitrag
news:1135428475.214824.293800@g49g2000cwa.googlegroups.com...
Hallo,
für die Gewährung des Eigenheimzulage gilt der "Eingangsstempel der
Baugenehmigung"!
Ist hier das Eingangsdatum des ungeprüften Bauantrages gemeint oder
das Eingangsdatum der vollständigen Unterlagen?

Ich habe von unserem Bauaufsichtsamt folgenden Brief erhalten:
"Ihr Bauantrag ist am 01.12.2005 eingegangen und wurde unter dem o.g.
Aktenzeichen registriert.
Die Vorprüfung der eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit
erfolgte noch nicht.
Dieses Schreiben dient lediglich als Nachweis über den Eingagng Ihre
Bauantrages. Die Eingangsbestätigung des Eingangsdatums der
vollständigen Unterlagen, von welchem Fristen abhängig sind, erhalten
Sie zu späterem Zeitpunkt."

Vorallem bin ich durch den letzten Satz verunsichert!

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Gruß,
Oliver

Autor: "Nils Majewski" (2005-12-26 12:28:13)


Autor: "Nils Majewski" (2005-12-26 12:28:13)

Servus,

Vom 1. Januar 2006 an soll die Eigenheimzulage für Neufälle nicht mehr
gezahlt werden. Bauherren also, die vor dem 1. Januar 2006 mit dem Bau
beginnen, und Erwerber, die vor dem 1. Januar 2006 den notariellen
Kaufvertrag abschließen oder einer Genossenschaft beitreten, haben noch
Anspruch auf Eigenheimzulage nach den bisherigen Regelungen über den
Förderzeitraum von acht Jahren.

Als Baubeginn gilt bei Objekten, für die eine Baugenehmigung erforderlich
ist, laut Finanzministerium der Zeitpunkt, in dem der Bauantrag gestellt
wird. Ist lediglich eine Bauanzeige nötig, müssen die entsprechenden
Bauunterlagen eingereicht werden. Bei Baumaßnahmen, die weder Bauantrag noch
die Abgabe von Unterlagen erfordern, müssen Bauarbeiten noch in diesem Jahr
beginnen.

--
Mit freundlichem Gruß
Nils-Oliver Majewski
schrieb im Newsbeitrag
news:1135428475.214824.293800@g49g2000cwa.googlegroups.com...
Hallo,
für die Gewährung des Eigenheimzulage gilt der "Eingangsstempel der
Baugenehmigung"!
Ist hier das Eingangsdatum des ungeprüften Bauantrages gemeint oder
das Eingangsdatum der vollständigen Unterlagen?

Ich habe von unserem Bauaufsichtsamt folgenden Brief erhalten:
"Ihr Bauantrag ist am 01.12.2005 eingegangen und wurde unter dem o.g.
Aktenzeichen registriert.
Die Vorprüfung der eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit
erfolgte noch nicht.
Dieses Schreiben dient lediglich als Nachweis über den Eingagng Ihre
Bauantrages. Die Eingangsbestätigung des Eingangsdatums der
vollständigen Unterlagen, von welchem Fristen abhängig sind, erhalten
Sie zu späterem Zeitpunkt."

Vorallem bin ich durch den letzten Satz verunsichert!

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Gruß,
Oliver

Autor: EUROFETISCHIST (2005-12-27 16:02:33)

am besten gleich morgen zum bauamt und nachfragen was der letzte satz
bedeuten soll.


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EUROFETISCHIST
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