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Einzugsermächtigung
Autor: Sebastian Lange (2006-01-02 18:36:54)
Hallo NG,
kurze Frage: Ermächtige ich bei einer Einzugsermächtigung ein
Unternehmen dazu, alle vertraglichen Bindungen über diese
Einzugsermächtigung abzuwickeln oder lediglich für einen bestimmten
Vertrag?
Konkret: Der Telekom wurde eine Einzugsermächtigung ausgesprochen, sie
reguliert aber nur ein Buchungskonto von mehreren darüber, schickt
dafür
für ein anderes Konto Mahnungen und verlangt Mahngebühren, etc..
Meines Erachtens zu Unrecht, denn es lag ja vom Vertragspartner eine
Einzugsermächtigung vor, von der jedoch kein Gebrauch gemacht wurde...!?!
Vielen Dank vorab für Antworten!
Gruss,
Sebastian
Autor: "J. Liesenberg" (2006-01-02 19:07:08)
Hallo!
Sebastian Lange schrieb:
> kurze Frage: Ermächtige ich bei einer Einzugsermächtigung ein
Unternehmen
> dazu, alle vertraglichen Bindungen über diese
Einzugsermächtigung
> abzuwickeln oder lediglich für einen bestimmten Vertrag?
> Konkret: Der Telekom wurde eine Einzugsermächtigung ausgesprochen,
sie
> reguliert aber nur ein Buchungskonto von mehreren darüber, schickt
dafür
> für ein anderes Konto Mahnungen und verlangt Mahngebühren, etc..
> Meines Erachtens zu Unrecht, denn es lag ja vom Vertragspartner eine
> Einzugsermächtigung vor, von der jedoch kein Gebrauch gemacht
wurde...!?!
Ich sags mal so: Das kommt darauf an. Man hat die Möglichkeit,
Einzugsermächtigungen auf bestimmte Forderungen zu beschränken. Wenn
sie
nicht beschränkt ist, würde ich davon ausgehen, dass sie
grundsätzlich für
alle Forderungen zwischen zwei Rechtspersönlichkeiten gilt. Also:
Nachschauen, was Du genau unterschrieben hast.
Jan
Autor: "J. Liesenberg" (2006-01-02 19:07:08)
Autor: "J. Liesenberg" (2006-01-02 19:07:08)
Hallo!
Sebastian Lange schrieb:
> kurze Frage: Ermächtige ich bei einer Einzugsermächtigung ein
Unternehmen
> dazu, alle vertraglichen Bindungen über diese
Einzugsermächtigung
> abzuwickeln oder lediglich für einen bestimmten Vertrag?
> Konkret: Der Telekom wurde eine Einzugsermächtigung ausgesprochen,
sie
> reguliert aber nur ein Buchungskonto von mehreren darüber, schickt
dafür
> für ein anderes Konto Mahnungen und verlangt Mahngebühren, etc..
> Meines Erachtens zu Unrecht, denn es lag ja vom Vertragspartner eine
> Einzugsermächtigung vor, von der jedoch kein Gebrauch gemacht
wurde...!?!
Ich sags mal so: Das kommt darauf an. Man hat die Möglichkeit,
Einzugsermächtigungen auf bestimmte Forderungen zu beschränken. Wenn
sie
nicht beschränkt ist, würde ich davon ausgehen, dass sie
grundsätzlich für
alle Forderungen zwischen zwei Rechtspersönlichkeiten gilt. Also:
Nachschauen, was Du genau unterschrieben hast.
Jan
Autor: Martin Gerdes (2006-01-03 00:00:10)
Sebastian Lange schrieb:
>Ermächtige ich bei einer Einzugsermächtigung ein Unternehmen
dazu,
>alle vertraglichen Bindungen über diese Einzugsermächtigung
abzuwickeln
>oder lediglich für einen bestimmten Vertrag?
Das steht auf dem Formular, auf dem Du die Einzugeermächtigung erteilst.
>Konkret: Der Telekom wurde eine Einzugsermächtigung ausgesprochen, sie
>reguliert aber nur ein Buchungskonto von mehreren darüber, schickt
dafür
>für ein anderes Konto Mahnungen und verlangt Mahngebühren, etc.
>Meines Erachtens zu Unrecht, denn es lag ja vom Vertragspartner eine
>Einzugsermächtigung vor, von der jedoch kein Gebrauch gemacht wurde.
Unklar ist Deiner Rede Sinn. Wie wärst mit einer etwas weniger
nebulösen
Sachstandsschilderung?
--
Martin Gerdes
Autor: Sebastian Lange (2006-01-03 21:38:14)
Martin Gerdes wrote:
> Sebastian Lange schrieb:
>
> [...}
>> Meines Erachtens zu Unrecht, denn es lag ja vom Vertragspartner eine
>> Einzugsermächtigung vor, von der jedoch kein Gebrauch gemacht
wurde.
>
> Unklar ist Deiner Rede Sinn. Wie wärst mit einer etwas weniger
nebulösen
> Sachstandsschilderung?
Danke für Eure Antworten. In der Tat ist meine Ausführung
unpräzise, da
mir die Einzugsermächtigung nicht mehr vorliegt. Sie hat den letzten
Umzug wohl nicht überlebt....
Die Message aus Euren Postings ist aber klar: Umfang der Ermächtigung
wird individuell festgelegt!
Grüsse,
Sebastian
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