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KFW-Darlehen: Haus mit 2 Wohneinheiten auch so nutzen?
Autor: "Armin Gajda" (2006-03-19 10:58:22)
Hallo,
wir sind gerade beim Hausbau und planen ein 2-Familienhaus.
Zwar wollen wir vorerst alleine darin wohnen, aber falls es mit der
Finanzierung zu unvorhergesehenen Problemen kommen sollte, möchten wir die
zweite Wohnung vermieten. Auch ist im Alter eine Trennung vorgesehen, so
dass wir komplett ebenerdig wohnen können und noch Mieteinnahmen haben.
Nun bietet die KfW ja recht günstige Darlehen an. Da wir KfW60 Standard
erreichen werden, kommt uns dieses Darlehen recht entgegen.
Es werden jedoch pro Wohneinheit maximal 50.000 EUR ausgezahlt.
Daher stellt sich nun die Frage, ob wir das Darlehen für 2 Wohneinheiten
bekommen können? Im Bauantrag wird das Haus ja als Zwei-Familienhaus
ausgewiesen.
Lediglich die Abtrennwand im Treppenhaus wollen wir vorerst weglassen. Im OG
wird es auch vorerst keine Küche geben, wobei die Anschlüsse einfach
nur
durch die Wand gelegt werden müssten (auf der anderen Seite ist das
Badezimmer mit entsprechenden Anschlüssen).
Auf den Seiten der KfW steht, dass nach Abschluss der Bauarbeiten die
Kriterien durch die Hausbank überprüft werden. Wir haben nun bei 3
Banken
angefragt und 2 mal gesagt bekommen, das sei so in Ordnung. Die dritte Bank
sagte, es würde dann ein Sachverständiger kommen und das
überprüfen.
Kann uns hier jemand weiterhelfen. Bei der KfW möchte ich ungern
schlafende
Hunde wecken.
Ich möchte aber auch nicht plötzlich 50.000 EUR nachfinanzieren
müssen.
--
Gruß
Armin
Autor: Manfred Ginger (2006-03-19 17:47:49)
Armin Gajda wrote:
> Hallo,
Hi,
> wir sind gerade beim Hausbau und planen ein 2-Familienhaus.
> Zwar wollen wir vorerst alleine darin wohnen, aber falls es mit der
> Finanzierung zu unvorhergesehenen Problemen kommen sollte, möchten
wir die
> zweite Wohnung vermieten. Auch ist im Alter eine Trennung vorgesehen, so
> dass wir komplett ebenerdig wohnen können und noch Mieteinnahmen
haben.
>
> Nun bietet die KfW ja recht günstige Darlehen an. Da wir KfW60
Standard
> erreichen werden, kommt uns dieses Darlehen recht entgegen.
> Es werden jedoch pro Wohneinheit maximal 50.000 EUR ausgezahlt.
48.000,-- EUR. (Auszahlungskurs 96%)
> Daher stellt sich nun die Frage, ob wir das Darlehen für 2
Wohneinheiten
> bekommen können? Im Bauantrag wird das Haus ja als Zwei-Familienhaus
> ausgewiesen.
> Lediglich die Abtrennwand im Treppenhaus wollen wir vorerst weglassen. Im
OG
> wird es auch vorerst keine Küche geben, wobei die Anschlüsse
einfach nur
> durch die Wand gelegt werden müssten (auf der anderen Seite ist das
> Badezimmer mit entsprechenden Anschlüssen).
ME wäre es ein vernünftiger Ansatz, Deine konkrete bauliche Situation
mit den Anforderungen an eine abgeschlossene Wohneinheit nach WEG
abzugleichen:
bauliche Trennung, eigener Zugang, Küche/Kochnische, Bad und WC.
Solange es daran fehlt ist die Wohneinheit meiner Meinung nach
nicht hergestellt.
> Auf den Seiten der KfW steht, dass nach Abschluss der Bauarbeiten die
> Kriterien durch die Hausbank überprüft werden. Wir haben nun bei
3 Banken
> angefragt und 2 mal gesagt bekommen, das sei so in Ordnung. Die dritte
Bank
Dann ist doch alls in Ordnung.
> sagte, es würde dann ein Sachverständiger kommen und das
überprüfen.
Einen Sachversändigen benötigst Du vorab für die
Bestätigung zum
Kreditantrag. Allerdings wird darin nur der Energiebedarf des
Gesamttobjekts bestätigt, nicht die Anzahl der Wohneinheiten.
Weißt Du schon, wieviel der Energieberater kostet?
> Kann uns hier jemand weiterhelfen. Bei der KfW möchte ich ungern
schlafende
> Hunde wecken.
> Ich möchte aber auch nicht plötzlich 50.000 EUR nachfinanzieren
müssen.
Finanzieren musst Du die 50.000,-- EUR doch eh.
Alternativ zu den z.B. 2,65% eff. beim Programm 145 hättest
Du entweder Erstrangkonditionen Deiner Bank, oder schlimmstenfalls
das Wohneigentumsprogramm der KfW zu 4,16% eff.
Beim Ansatz der Nominalzinssätze und des Auszahlungskurses
entspräche das einem monatlichen Mehraufwand von 78,58 EUR.
Sprengt das Deinen finanziellen Rahmen?
Wenn ja ließe es sich bei der Hausbank durch einen geringeren
Tilgungssatz als die hier vorgeschriebenen 2,49% kompensieren
(ggf. auch beim Programm 145, falls Du bisher noch wegen den
0,15% Zinsvorteil die 20-jährige Laufzeit einkalkuliert hast).
Die KfW-Konditionen stammen vom 10.03., Du weißt bestimmt,
dass für Dich der Zinssatz zum Zeitpunkt des Antragseingangs
bei der KfW gilt.
Auch wenn die letzte Woche ruhig war, würde ich persönlich
die Beantragung nicht aufschieben.
> --
> Gruß
Autor: Manfred Ginger (2006-03-19 17:47:49)
Autor: Manfred Ginger (2006-03-19 17:47:49)
Armin Gajda wrote:
> Hallo,
Hi,
> wir sind gerade beim Hausbau und planen ein 2-Familienhaus.
> Zwar wollen wir vorerst alleine darin wohnen, aber falls es mit der
> Finanzierung zu unvorhergesehenen Problemen kommen sollte, möchten
wir die
> zweite Wohnung vermieten. Auch ist im Alter eine Trennung vorgesehen, so
> dass wir komplett ebenerdig wohnen können und noch Mieteinnahmen
haben.
>
> Nun bietet die KfW ja recht günstige Darlehen an. Da wir KfW60
Standard
> erreichen werden, kommt uns dieses Darlehen recht entgegen.
> Es werden jedoch pro Wohneinheit maximal 50.000 EUR ausgezahlt.
48.000,-- EUR. (Auszahlungskurs 96%)
> Daher stellt sich nun die Frage, ob wir das Darlehen für 2
Wohneinheiten
> bekommen können? Im Bauantrag wird das Haus ja als Zwei-Familienhaus
> ausgewiesen.
> Lediglich die Abtrennwand im Treppenhaus wollen wir vorerst weglassen. Im
OG
> wird es auch vorerst keine Küche geben, wobei die Anschlüsse
einfach nur
> durch die Wand gelegt werden müssten (auf der anderen Seite ist das
> Badezimmer mit entsprechenden Anschlüssen).
ME wäre es ein vernünftiger Ansatz, Deine konkrete bauliche Situation
mit den Anforderungen an eine abgeschlossene Wohneinheit nach WEG
abzugleichen:
bauliche Trennung, eigener Zugang, Küche/Kochnische, Bad und WC.
Solange es daran fehlt ist die Wohneinheit meiner Meinung nach
nicht hergestellt.
> Auf den Seiten der KfW steht, dass nach Abschluss der Bauarbeiten die
> Kriterien durch die Hausbank überprüft werden. Wir haben nun bei
3 Banken
> angefragt und 2 mal gesagt bekommen, das sei so in Ordnung. Die dritte
Bank
Dann ist doch alls in Ordnung.
> sagte, es würde dann ein Sachverständiger kommen und das
überprüfen.
Einen Sachversändigen benötigst Du vorab für die
Bestätigung zum
Kreditantrag. Allerdings wird darin nur der Energiebedarf des
Gesamttobjekts bestätigt, nicht die Anzahl der Wohneinheiten.
Weißt Du schon, wieviel der Energieberater kostet?
> Kann uns hier jemand weiterhelfen. Bei der KfW möchte ich ungern
schlafende
> Hunde wecken.
> Ich möchte aber auch nicht plötzlich 50.000 EUR nachfinanzieren
müssen.
Finanzieren musst Du die 50.000,-- EUR doch eh.
Alternativ zu den z.B. 2,65% eff. beim Programm 145 hättest
Du entweder Erstrangkonditionen Deiner Bank, oder schlimmstenfalls
das Wohneigentumsprogramm der KfW zu 4,16% eff.
Beim Ansatz der Nominalzinssätze und des Auszahlungskurses
entspräche das einem monatlichen Mehraufwand von 78,58 EUR.
Sprengt das Deinen finanziellen Rahmen?
Wenn ja ließe es sich bei der Hausbank durch einen geringeren
Tilgungssatz als die hier vorgeschriebenen 2,49% kompensieren
(ggf. auch beim Programm 145, falls Du bisher noch wegen den
0,15% Zinsvorteil die 20-jährige Laufzeit einkalkuliert hast).
Die KfW-Konditionen stammen vom 10.03., Du weißt bestimmt,
dass für Dich der Zinssatz zum Zeitpunkt des Antragseingangs
bei der KfW gilt.
Auch wenn die letzte Woche ruhig war, würde ich persönlich
die Beantragung nicht aufschieben.
> --
> Gruß
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