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Re: Berechnung des Bodenwertes


Autor: Emil Naepflein (2003-06-24 08:32:47)

On Mon, 23 Jun 2003 23:47:56 +0200, Rainer Hey
wrote:

> Ein Investor setzt doch normalerweise die Gesamtkosten inkl.
> Grundstücksanteil zu den Mieteinnahmen ins Verhältnis und kommt so zu
> seiner Rendite (nicht umlegbare Kosten außen vorgelassen).

Dies ist die Daumenregel. ;-) Die Frage ist doch welchen Faktor ein
Investor verwenden soll. Die Daumenregel ist halt 12-15 mal die
Jahresnettomieteinahme bei einem Gebrauchtobjekt. Hier gibt es eine
grosse Bandbreite die natürlich den Wert eines Objekts stark schwanken
lässt und für einen Investor insofern nur ein erster Anhaltspunkt ist.

> Die
> Herausnahme der Grundstückskosten kann ich nicht nachvollziehen, wohl
> wissend, daß dies in Gutachten so gemacht wird.
>
> Kannst Du oder jemand anders erklären, wozu das gut sein soll?

Während sich das Gebäude über die Zeit verbraucht und irgendwann die
Nutzungsdauer überschritten ist, behält das Grundstück weitgehend seinen
Wert (inflationsbereinigt). Man schreibt ja z.B. auch nur die
Kauf-/Herstellungskosten des Gebäudes ab und nicht des Grundstücks.
Durch die getrennte Ermittlung möchte man dies berücksichtigen. Unter
http://www.ottoundkollegen.net/Mustergutachten/Eigentumswohnung%20in%20der%20Zwangsversteigerung.pdf
findest Du ein Mustergutachten mit dem man die Wertermittlung für eine
Wohnung detailiert nachvollziehen kann.

Emil

Autor: Konrad Wilhelm (2003-06-24 13:05:45)

On Mon, 23 Jun 2003 23:47:56 +0200, Rainer Hey
wrote:

>> Wo muss ich nachfragen, um dies in erfahrung bringen zu können ?
>> (Bei der Stadt, RDM, ... ?)
>
>Katasteramt.
>
Eigentlich eher nicht. Die Kommune hat einen
"Wertermittlungsausschuss", dessen Beschlüsse sollten eigentlich
archiviert sein. (Möglich dass das Katasteramt das erledigt). Kommune
ist jedenfalls der richtige Ansprechpartner.

k.
--
Konrad Wilhelm
Südstr. 3, D48329 Havixbeck

Autor: Konrad Wilhelm (2003-06-24 13:05:45)


Autor: Konrad Wilhelm (2003-06-24 13:05:45)

On Mon, 23 Jun 2003 23:47:56 +0200, Rainer Hey
wrote:

>> Wo muss ich nachfragen, um dies in erfahrung bringen zu können ?
>> (Bei der Stadt, RDM, ... ?)
>
>Katasteramt.
>
Eigentlich eher nicht. Die Kommune hat einen
"Wertermittlungsausschuss", dessen Beschlüsse sollten eigentlich
archiviert sein. (Möglich dass das Katasteramt das erledigt). Kommune
ist jedenfalls der richtige Ansprechpartner.

k.
--
Konrad Wilhelm
Südstr. 3, D48329 Havixbeck

Autor: "Justin Mann" (2003-06-24 21:40:03)

Hi,

> >> Wo muss ich nachfragen, um dies in erfahrung bringen zu können ?
> >> (Bei der Stadt, RDM, ... ?)
> >
> >Katasteramt.
> >
> Eigentlich eher nicht. Die Kommune hat einen
> "Wertermittlungsausschuss", dessen Beschlüsse sollten eigentlich
> archiviert sein. (Möglich dass das Katasteramt das erledigt). Kommune
> ist jedenfalls der richtige Ansprechpartner.

Danke ! Ich werde das morgen ausprobieren.

Mfg
Justin Mann
http://www.webring-immobetrug.de