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Firmenwagen, mal wieder
Autor: Matthias Frank (2006-08-15 15:35:13)
AndreKrueger wrote:
> danke für die Antwort. Na das ist auch so ein Problem. Anstatt
> Loherhöhung vor einigen Jahren gabe es Firmenwagen zur Nutzung,
dieses
> wurde aber SO nicht schriftlich festgehalten. Neue Firmenübernahme,
> neue Regeln.
Was wurde denn schriftlich festgehalten? Oder steht in deiner
Dienstwagenvereinbarung was drin, dass immer die Dienstwagenrichtlinien
der Firma gelten?
MfG
Matthias
Autor: Matthias Frank (2006-08-15 15:36:24)
AndreKrueger wrote:
> danke für die Antwort. Na das ist auch so ein Problem. Anstatt
> Loherhöhung vor einigen Jahren gabe es Firmenwagen zur Nutzung,
dieses
> wurde aber SO nicht schriftlich festgehalten. Neue Firmenübernahme,
> neue Regeln.
Was wurde denn schriftlich festgehalten? Oder steht in deiner
Dienstwagenvereinbarung was drin, dass immer die Dienstwagenrichtlinien
der Firma gelten?
Habt ihr einen Betriebsrat?
MfG
Matthias
Autor: Matthias Frank (2006-08-15 15:36:24)
Autor: Matthias Frank (2006-08-15 15:36:24)
AndreKrueger wrote:
> danke für die Antwort. Na das ist auch so ein Problem. Anstatt
> Loherhöhung vor einigen Jahren gabe es Firmenwagen zur Nutzung,
dieses
> wurde aber SO nicht schriftlich festgehalten. Neue Firmenübernahme,
> neue Regeln.
Was wurde denn schriftlich festgehalten? Oder steht in deiner
Dienstwagenvereinbarung was drin, dass immer die Dienstwagenrichtlinien
der Firma gelten?
Habt ihr einen Betriebsrat?
MfG
Matthias
Autor: Andreas Wohlfeld (2006-08-15 16:26:25)
Troll wrote:
>
> Ich kann Dir da leider nicht helfen, habe jedoch im Gegenzug folgende
> Frage:
>
> Neues Nettogehalt: 1.620,57
>
> Ist das so korrekt berechnet?
>
Nein. Siehe mein anderes Posting im Firmenwagenthread von letzter Woche.
--
I am root. If you see me laughing, you better have a backup.
Autor: "Peter Sieker" (2006-08-15 21:46:26)
"AndreKrueger" schrieb im
Newsbeitrag
news:AndreKrueger.2cl0h1@msgid.aktienboard.com...
> Was mich etwas ärgert ist, man zahlt ja diese Steuern auch für
den Weg
> in die Firma, also Arbeitsweg. Da ich aber 2-3 x die Woche von Zuhause
> gleich zum Einsatzort fahre, dachte ich das zählt dann nicht, aber
die
> sagen das gilt immer den ganzen Monat.
Es ist Dir unbenommen selbst ein vernünftiges Fahrtenbuch zu
führen, so wie das Finanzamt es wünscht und mit Deiner
Einkommenssteuererklärung von der 1% Regelung
zum Fahrtenbuch zu wechseln.
Ob sich das rechnet hängt von deinem Privatanteil der
Fahrten ab. Bedenke aber das Fahrten zum Arbeitsplatz
Privatfahrten sind.
Autor: selzer mckenzie@yahoo.com.au (2006-08-15 23:36:21)
SelMcKenzie Roulette Prognosis f
Autor: "Dr. Dieter Selzer-McKenzie" (2006-08-16 07:25:47)
100% Treffer bei SelMckenzie Prognose f
Autor: georg.schwarz@freenet.de (Georg Schwarz) (2006-08-19 15:29:30)
AndreKrueger wrote:
> Guten Tag,
> unserer Firma hat zur "Mitarbeitermotivation" die Zeiterfasung
und eine
> neue Firmenwagenregelung eingeführt.
> Diese Themen wurden ja schon reichlich hier behandelt, ich habe aber
> für mich persönlich einige Fragen, die ich mit Eurer Hilfe
vielleicht
> beantwortet bekomme, bevor ich zu meinem Chef gehe um zu diskutieren.
>
> Ich habe eine neuen Golf, den ich bis jetzt unbeschränkt privat
nutzen
> konnte. Habe die Steuern (Geldwerter Vorteil + km Weggeld) bezahlt.
> Ab 1.9. gibt es eine neue Regel.
> Ich darf das Fahrzeug privat in der Woche nur noch 100km am Tag nutzen.
mal interessehalber: heißt "in der Woche" "Mo.-Fr."?
Dann wäre es
zumindest an Arbeitstagen für die meisten Leute wohl keine
Einschränkung. Und 6 ct/km ist sehr günstig. Solche Zahlungen mindern
übrigens den geldwerten Vorteil.
rechne einfach das Alternativszenario durch und vergleiche. Da hier
niemand weiß, wie dieses Alternativszenario aussähe, kann man das
nicht
beurteilen.
> Ist das alles so korrekt? Fahrtenbuch UND Geldwertervorteil, ist das so
> erlaubt?
warum nicht?
Aber wenn Du von Deinem AG eh verpflichtet bist zur Führung eines
Fahrtenbuches, so mag es für Dich günstiger sein, nicht pauschal zu
versteuern. Allerdings kann man den Versteuerungsmodus nicht monatlich
wechseln sondern nur pro Kalenderjahr wählen.
--
Georg Schwarz http://home.pages.de/~schwarz/
georg.schwarz@freenet.de +49 178 8545053
Autor: AndreKrueger (2006-08-21 18:19:13)
Georg Schwarz Wrote:
>
> mal interessehalber: heißt "in der Woche"
"Mo.-Fr."? Dann wäre es
> zumindest an Arbeitstagen für die meisten Leute wohl keine
> Einschränkung. Und 6 ct/km ist sehr günstig. Solche Zahlungen
mindern
> übrigens den geldwerten Vorteil.
> rechne einfach das Alternativszenario durch und vergleiche. Da hier
> niemand weiß, wie dieses Alternativszenario aussähe, kann man
das nicht
> beurteilen.
>
Danke für die vielen Antworten. Also in der Woche ist von Mo.-Fr. am
Wochenende darf ich gesamt 50km fahren.
Aber was ich nicht ganz verstehe. ist die Minderung des Geldwerter
Vorteils? Wie kann ich denn das verrechnen?
Alternativ gäbe es für mich NUR ein Auto kaufen, und das denke ich
ist
noch teurer.
--
AndreKrueger
------------------------------------------------------------------------
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