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Bundesschatzbriefe und Erbschaft
Autor: Phelyan (2007-05-14 06:10:25)
Hi,
Vorweg erst einmal eine Entschuldigung, ich lebe seit 7 Jahren nicht
mehr in Deutschland, und mein Deutsch ist leider nicht mehr das Beste.
Aber das ist auch schon Teil meines Problems. Ich habe (vermutlich,
das Testament ist noch nicht vollstreckt worden) Bundesschatzbriefe in
unbekannter Hoehe geerbt. Diese sind von meiner Grossmutter in meinem
Namen angelegt worden (ist das moeglich? oder kriege ich jetzt schon
etwas durcheinander?). Wie gesagt, ich wohne seit 7 Jahren nicht mehr
in Deutschland, und habe auch kein Konto mehr hier.
Wie wuerde so etwas gehandelt werden? Koennte ich mein britisches
Konto angeben, muesste ich ein neues Konto in Deutschland eroeffnen,
oder koennte ich jemanden (z.B. meine Eltern) als Empfaenger
nominieren?
Oder laeuft das alles ganz anders und ich habe mich eben gerade zum
Affen gemacht. Finanzen waren leider noch nie meine Staerke...
Chris
Autor: "Guido Ostkamp" (2007-05-14 19:00:02)
Phelyan wrote:
> Vorweg erst einmal eine Entschuldigung, ich lebe seit 7 Jahren nicht
> mehr in Deutschland, und mein Deutsch ist leider nicht mehr das
> Beste.
Dein Deutsch ist ausgezeichnet.
> Aber das ist auch schon Teil meines Problems. Ich habe (vermutlich,
> das Testament ist noch nicht vollstreckt worden) Bundesschatzbriefe
> in unbekannter Hoehe geerbt. Diese sind von meiner Grossmutter in
> meinem Namen angelegt worden (ist das moeglich? oder kriege ich
> jetzt schon etwas durcheinander?).
Bundesschatzbriefe können meines Wissens nach nur in einem
Wertpapierdepot einer Bank oder aber bei der BRD Finanzagentur GmbH
(Nachfolger der Bundeswertpapierverwaltung) auf einem Schuldbuchkonto
verwahrt sein.
Du solltest also erst mal klären, wo sie drin sind und wem das
Depot/Konto gehört. Ich kann mir allerdings kaum vorstellen, daß
jemand ohne Wissen des Beteiligten ein Konto auf dessen Namen eröffnen
kann, außer es handelt sich um eine noch nicht volljährige oder
unmündige Person.
Vermutlich gehört das Konto/Depot also einfach Deiner Großmutter.
Dann
wirst Du Dir wohl einen Erbschein besorgen müssen, um mit der Bank
reden zu können, damit es aufgelöst oder auf Dich übertragen
werden
kann. Vielleicht bist Du ja auch nicht der einzige Erbe, dann wird es
noch komplizierter.
Zu einem WP-Depot gehört in der Regel ein Verrechnungskonto, bei einem
Bankdepot in der Regel bei der gleichen Bank, bei der Finanzagentur
genügt ein Girokonto in Deutschland. Evtl. kannst Du ja dieses von
Deiner Großmutter gleich mitübernehmen?
Gruß
Guido
Autor: "Guido Ostkamp" (2007-05-14 19:00:02)
Autor: "Guido Ostkamp" (2007-05-14 19:00:02)
Phelyan wrote:
> Vorweg erst einmal eine Entschuldigung, ich lebe seit 7 Jahren nicht
> mehr in Deutschland, und mein Deutsch ist leider nicht mehr das
> Beste.
Dein Deutsch ist ausgezeichnet.
> Aber das ist auch schon Teil meines Problems. Ich habe (vermutlich,
> das Testament ist noch nicht vollstreckt worden) Bundesschatzbriefe
> in unbekannter Hoehe geerbt. Diese sind von meiner Grossmutter in
> meinem Namen angelegt worden (ist das moeglich? oder kriege ich
> jetzt schon etwas durcheinander?).
Bundesschatzbriefe können meines Wissens nach nur in einem
Wertpapierdepot einer Bank oder aber bei der BRD Finanzagentur GmbH
(Nachfolger der Bundeswertpapierverwaltung) auf einem Schuldbuchkonto
verwahrt sein.
Du solltest also erst mal klären, wo sie drin sind und wem das
Depot/Konto gehört. Ich kann mir allerdings kaum vorstellen, daß
jemand ohne Wissen des Beteiligten ein Konto auf dessen Namen eröffnen
kann, außer es handelt sich um eine noch nicht volljährige oder
unmündige Person.
Vermutlich gehört das Konto/Depot also einfach Deiner Großmutter.
Dann
wirst Du Dir wohl einen Erbschein besorgen müssen, um mit der Bank
reden zu können, damit es aufgelöst oder auf Dich übertragen
werden
kann. Vielleicht bist Du ja auch nicht der einzige Erbe, dann wird es
noch komplizierter.
Zu einem WP-Depot gehört in der Regel ein Verrechnungskonto, bei einem
Bankdepot in der Regel bei der gleichen Bank, bei der Finanzagentur
genügt ein Girokonto in Deutschland. Evtl. kannst Du ja dieses von
Deiner Großmutter gleich mitübernehmen?
Gruß
Guido
Autor: Frank Kozuschnik (2007-05-14 22:02:15)
Phelyan schrieb:
> Ich habe (vermutlich, das Testament ist noch nicht vollstreckt
> worden) Bundesschatzbriefe in unbekannter Hoehe geerbt. Diese
> sind von meiner Grossmutter in meinem Namen angelegt worden
> (ist das moeglich? oder kriege ich jetzt schon etwas
> durcheinander?).
Ohne dein Zutun - oder das deiner Eltern, als du noch minderjährig
warst - geht das theoretisch nicht. Praktisch wäre es zumindest
schwierig gewesen.
> Wie gesagt, ich wohne seit 7 Jahren nicht mehr
> in Deutschland, und habe auch kein Konto mehr hier.
>
> Wie wuerde so etwas gehandelt werden? Koennte ich mein britisches
> Konto angeben, muesste ich ein neues Konto in Deutschland eroeffnen,
> oder koennte ich jemanden (z.B. meine Eltern) als Empfaenger
> nominieren?
Wenn du Erbe bist, musst du das wahrscheinlich der Bank gegenüber
belegen, bevor du über den Nachlass verfügen kannst. Dazu brauchst du
einen Erbschein oder ein notariell beurkundetes Testament. Dann kannst
du mit den Wertpapieren machen, was du willst; d.h. du kannst sie
verkaufen und den Erlös an deine Eltern oder an dich selbst auszahlen
lassen. Über welches Konto das abgewickelt werden kann, hängt wohl
von
den Möglichkeiten der Bank ab, die das Depot führt. Letztlich ist das
dann aber nur noch eine technische Frage.
Wenn es außer dir noch weitere Erben gibt, muss im Prinzip jede
Verfügung von allen Erben genehmigt werden.
Es könnte aber auch sein, dass du gar nicht Erbe bist, sondern die
Wertpapiere nur als Vermächtnis bekommst. Dann bekommst du keinen
Erbschein und kannst dir das Geld nicht selbst von der Bank holen,
sondern musst dich an den oder die Erben wenden.
Autor: Volker Hetzer (2007-05-15 09:19:04)
Phelyan schrieb:
> Hi,
>
> Vorweg erst einmal eine Entschuldigung, ich lebe seit 7 Jahren nicht
> mehr in Deutschland, und mein Deutsch ist leider nicht mehr das Beste.
>
> Aber das ist auch schon Teil meines Problems. Ich habe (vermutlich,
> das Testament ist noch nicht vollstreckt worden) Bundesschatzbriefe in
> unbekannter Hoehe geerbt. Diese sind von meiner Grossmutter in meinem
> Namen angelegt worden (ist das moeglich? oder kriege ich jetzt schon
> etwas durcheinander?). Wie gesagt, ich wohne seit 7 Jahren nicht mehr
> in Deutschland, und habe auch kein Konto mehr hier.
Hast Du noch Verwandte hier? W
Autor: selzer mckenzie@yahoo.com.au (2007-05-15 01:44:18)
On 14 Mai, 15:10, Phelyan wrote:
> Hi,
>
> Vorweg erst einmal eine Entschuldigung, ich lebe seit 7 Jahren nicht
> mehr in Deutschland, und mein Deutsch ist leider nicht mehr das Beste.
>
> Aber das ist auch schon Teil meines Problems. Ich habe (vermutlich,
> das Testament ist noch nicht vollstreckt worden) Bundesschatzbriefe in
> unbekannter Hoehe geerbt. Diese sind von meiner Grossmutter in meinem
> Namen angelegt worden (ist das moeglich? oder kriege ich jetzt schon
> etwas durcheinander?). Wie gesagt, ich wohne seit 7 Jahren nicht mehr
> in Deutschland, und habe auch kein Konto mehr hier.
>
> Wie wuerde so etwas gehandelt werden? Koennte ich mein britisches
> Konto angeben, muesste ich ein neues Konto in Deutschland eroeffnen,
> oder koennte ich jemanden (z.B. meine Eltern) als Empfaenger
> nominieren?
>
> Oder laeuft das alles ganz anders und ich habe mich eben gerade zum
> Affen gemacht. Finanzen waren leider noch nie meine Staerke...
>
> Chris
RouletteClub@gmail.com hat Ihnen das folgende Video von Google Video
gesendet:
The Sound of Roulette Umdrehung SelMcKenzie Selzer-McKenzie Music
14.05.2007
Beschreibung: The Sound of Roulette Umdrehung SelMcKenzie Selzer-
McKenzie Music
M
Autor: Phelyan (2007-05-15 03:01:19)
On May 14, 6:00 pm, "Guido Ostkamp" <gueltig-
bis-30-05-2...@nurfuerspam.de> wrote:
> Du solltest also erst mal kl
Autor: "Turan Fettahoglu" (2007-05-15 16:08:32)
> Ich kann mir allerdings kaum vorstellen, daß
> jemand ohne Wissen des Beteiligten ein Konto auf dessen Namen
eröffnen
> kann, außer es handelt sich um eine noch nicht volljährige oder
> unmündige Person.
Das wäre wahrscheinlich ein Vertrag zu Gunsten Dritter. Der Dritte kann
durchaus volljährig sein und braucht auch nichts davon zu wissen.
Beispiel: Tante eröffnet Sparbuch/Depot zu Gunsten des Neffen, der einmal
etwas erben soll. Im Vertrag steht dann: "Im Todesfall fällt das
Guthaben an
Herrn/Frau ..., ohne in den Nachlass zu fallen." Zu Lebzeiten kann die
eröffnende Person über das Guthaben verfügen. Die Bank muss nur
wissen, wen
sie im Todesfall verständigen soll.
So eine Tante hatte ich auch mal. Die hatte mehrere Sparbücher auf diese
Weise vererbt, ohne den potenziellen Erben ein Sterbenswörtchen davon zu
verraten.
Turan
Autor: "Guido Ostkamp" (2007-05-15 17:26:05)
Turan Fettahoglu wrote:
> Das wäre wahrscheinlich ein Vertrag zu Gunsten Dritter. Der Dritte
> kann durchaus volljährig sein und braucht auch nichts davon zu
> wissen.
>
> Beispiel: Tante eröffnet Sparbuch/Depot zu Gunsten des Neffen, der
> einmal etwas erben soll. Im Vertrag steht dann: "Im Todesfall
fällt
> das Guthaben an Herrn/Frau ..., ohne in den Nachlass zu fallen." Zu
> Lebzeiten kann die eröffnende Person über das Guthaben
verfügen. Die
> Bank muss nur wissen, wen sie im Todesfall verständigen soll.
Ich kann mir nicht vorstellen, daß der Neffe direkt der Kontoinhaber
sein kann. Der Kontoinhaber ist schließlich verpflichtet, Zinsen nach
seinem persönlichen Steuersatz zu versteuern und das geht ja wohl
kaum, wenn er von der Existenz eines Sparbuchs keine Kenntnis hat.
Mit anderen Worten, er würde dann evtl. Steuern hinterziehen.
Falls Du da aber anderer Ansicht bist, würde mich interessieren, auf
welcher Rechtsgrundlage das laufen soll. Der Fiskus läßt sich doch
nicht freiwillig Steuern durch die Lappen gehen. Dinge wie
Lebensversicherungen, die nach dem Tod an Dritte zahlen, gehören
dagegen zum Alltag aber die schütten IIRC während der Laufzeit auch
nichts aus, was versteuert werden müßte.
Bei Anlage von Sparbüchern etc. für Minderjährige durch die
Erziehungsberechtigten informiert die kontoführende Bank normalerweise
bei Erreichen der Volljährigkeit den Kontoinhaber über die Existenz,
da dieser z.B. vorstellig werden muß, um eine Unterschriftenprobe etc.
abzuliefern.
Gruß
Guido
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