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Vorschlaege gesucht, wie man einer Bank auf den Fuss treten kann
Autor: "Matthias Kryn" (2007-08-17 15:10:55)
Hallo zusammen,
angenommen, ich hätte eine Summe Geldes über eine seriöse Bank
per Überweisung/AZV ins Ausland transferiert, das Geld sei aber
nach 4 Wochen noch nicht angekommen: welche Möglichkeiten habe
ich, jemandem so auf den Fuß zu treten, dass er sich bewegt?
Kontodaten usw. seien nachweislich korrekt (Konto, SWIFT-BIC
usw. wurden mehrfach geprüft); ein Nachforschungsauftrag läuft
(bisher ergebnislos); eine Rücklastschrift/Belastung ins Ausland
auf ein verrechnungskonto sei nicht möglich, wurde mir
versichert; also: was tun?
Grüße
Matthias
xp, fup2 bitte dahin, wos am besten passt
Autor: "Jens Bergmann" (2007-08-17 15:31:27)
Matthias Kryn schrieb:
> welche Möglichkeiten habe
> ich, jemandem so auf den Fuß zu treten, dass er sich bewegt?
> [...]
> ein Nachforschungsauftrag läuft
> (bisher ergebnislos);
> [...]
> also: was tun?
Aus meiner Sicht ist die einzig sinnvolle Möglichkeit, das Ergebnis des
Nachforschungsauftrages abzuwarten, da erst dann klar ist, wo der Fehler
liegt.
Jens
Autor: "Jens Bergmann" (2007-08-17 15:31:27)
Autor: "Jens Bergmann" (2007-08-17 15:31:27)
Matthias Kryn schrieb:
> welche Möglichkeiten habe
> ich, jemandem so auf den Fuß zu treten, dass er sich bewegt?
> [...]
> ein Nachforschungsauftrag läuft
> (bisher ergebnislos);
> [...]
> also: was tun?
Aus meiner Sicht ist die einzig sinnvolle Möglichkeit, das Ergebnis des
Nachforschungsauftrages abzuwarten, da erst dann klar ist, wo der Fehler
liegt.
Jens
Autor: cbartsch@gmx.de (Christian Bartsch) (2007-08-17 18:13:00)
Matthias Kryn said on 17.08.07:
> angenommen, ich haette eine Summe Geldes ueber eine serioese Bank
> per Ueberweisung/AZV ins Ausland transferiert, das Geld sei aber
> nach 4 Wochen noch nicht angekommen: welche Moeglichkeiten habe
> ich, jemandem so auf den Fuss zu treten, dass er sich bewegt?
Ging das Geld in ein Empfaengerland, wo es fuer fehlgeschlagene
Ueberweisungen eine money-back Garantie gibt?
Chris
--
http://www.zahlungsverkehrsfragen.de/ PGP encouraged: Key
0x041834E1
http://www.payments-in-germany.de/
Autor: Sven Gottwald (2007-08-17 22:13:08)
* Quoting Matthias Kryn
[de.etc.beruf.selbstaendig]:
> angenommen, ich hätte eine Summe Geldes über eine seriöse
Bank
> per Überweisung/AZV ins Ausland transferiert, das Geld sei aber
> nach 4 Wochen noch nicht angekommen: welche Möglichkeiten habe
> ich, jemandem so auf den Fuß zu treten, dass er sich bewegt?
Privatbank? Dann hier: <URL:http://www.bankenverband.de/ombudsmann>.
Eine übersicht findet sich hier
<URL:http://www.boerse-online.de/steuern-recht/aktuell/482982.html>.
> xp, fup2 bitte dahin, wos am besten passt
de.etc.finanz.misc
--
The truth may be out there, but lies are inside your head.
-- Terry Pratchett
Autor: cbartsch@gmx.de (Christian Bartsch) (2007-08-17 22:17:00)
Jens Bergmann said on 17.08.07:
> Aus meiner Sicht ist die einzig sinnvolle Moeglichkeit, das Ergebnis
> des Nachforschungsauftrages abzuwarten, da erst dann klar ist, wo der
> Fehler liegt.
Wenn er kein Rueckerstattungsverlangen stellt fangen nie die 14 Tage
Nachfrist an, ist doch eher sinnfrei, oder?
Chris
--
http://www.zahlungsverkehrsfragen.de/ PGP encouraged: Key
0x041834E1
http://www.payments-in-germany.de/
Autor: cbartsch@gmx.de (Christian Bartsch) (2007-08-17 22:16:00)
Matthias Kryn said on 17.08.07:
> angenommen, ich haette eine Summe Geldes ueber eine serioese Bank
> per Ueberweisung/AZV ins Ausland transferiert, das Geld sei aber
> nach 4 Wochen noch nicht angekommen: welche Moeglichkeiten habe
> ich, jemandem so auf den Fuss zu treten, dass er sich bewegt?
Da auch auf Rueckfrage die Faktenlage sehr duenn ist (Hint: Wer eine
hilfreiche Antwort will, sollte genug Fakten dafuer liefern) weiss ich
nur, dass es eine Ueberweisung innerhalb der EU war.
> Kontodaten usw. seien nachweislich korrekt (Konto, SWIFT-BIC
> usw. wurden mehrfach geprueft);
Damit waere ja schonmal eine wichtige Voraussetzung fuers weitere Vorgehen
gegeben.
> (bisher ergebnislos); eine Ruecklastschrift/Belastung ins Ausland
> auf ein verrechnungskonto sei nicht moeglich, wurde mir
> versichert; also: was tun?
Ein Rueckerstattungsverlangen stellen oder, wenn das Geld dann doch noch
eintrifft, den Verzugsschaden geltend machen.
Mangels ausreichender Fakten gibt es statt der Individualantwort nur ein
"Hier ist die Fundstelle, schau mal selber weiter" (ich hoffe, die
Ueberweisung war unter 75 TEUR, das wuerde vieles erleichtern):
Sonderbedingungen fuer Ueberweisungsverkehr, Ziffer III (zahlungen
innerhalb EU/EWR):
----------------------------------------------------------------------
4.
Haftung
4.1
Haftung fuer eigenes Verschulden der Bank
(1) Die Bank haftet fuer eigenes Verschulden. Hat der Kunde durch ein
schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens
beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsaetzen des Mitverschuldens, in
welchem
Umfang Bank und Kunde den Schaden
zu tragen haben.
(2) Fuer Folgeschaeden aus der Verzoegerung oder Nichtausfuehrung von
Ueberweisungen
ist die Haftung der Bank auf hoechstens
12.500,00 Euro je Ueberweisung begrenzt. Diese Haftungsbeschraenkung gilt nicht
fuer Vorsatz oder grobe Fahrlaessigkeit sowie
nicht fuer den Zinsschaden und fuer Gefahren, die die Bank besonders
uebernommen
hat.
4.2
Haftung der Bank fuer das Verschulden zwischengeschalteter Kreditinstitute
(1) Bei Ueberweisungen, bis zu einem Wert von hoechstens 75.000,00 Euro haftet
die Bank fuer das Verschulden eines zwischen-
geschalteten Kreditinstituts wie fuer eigenes Verschulden nach Nummer III 4.1
bis zu einem Betrag von 25.000,00 Euro je Ue-
berweisung, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einem
zwischengeschalteten Kreditinstitut liegt, das der Kunde
vorgegeben hat.
(2) Die Bank haftet bei Ueberweisungen, deren Wert 75.000,00 Euro uebersteigt,
nicht fuer das Verschulden zwischengeschalteter
Kreditinstitute. In diesen Faellen beschraenkt sich die Haftung der Bank auf
die
sorgfaeltige Auswahl und Unterweisung des ers-
ten zwischengeschalteten Kreditinstituts.
4.3
Verschuldensunabhaengige Haftung
(1) Bei Ueberweisungen, die auf Euro oder eine andere Waehrung eines EU- oder
EWR-Mitgliedstaates lauten und den Wert von
75.000,00 Euro nicht ueberschreiten, erstattet die Bank verschuldensunabhaengig
-
Zinsen auf den Ueberweisungsbetrag in Hoehe von fuenf Prozentpunkten ueber dem
Basiszinssatz im Jahr fuer die Dauer der
Verspaetung, wenn die Ueberweisung erst nach Ablauf der Ausfuehrungsfrist
(vergleiche Nummer III 2) bewirkt wird, es sei
denn, dass der Kunde oder der Beguenstigte die Verspaetung zu vertreten hat,
oder
-
einen Garantiebetrag von hoechstens 12.500,00 Euro zuzueglich bereits fuer die
Ueberweisung entrichteter Entgelte und Aus-
lagen, wenn die Ueberweisung weder bis zum Ablauf der Ausfuehrungsfrist
(vergleiche Nummer III 2) noch innerhalb einer
Nachfrist von 14 Bankgeschaeftstagen vom Erstattungsverlangen des Kunden an
bewirkt worden ist. Der Ueberweisungsbe-
trag ist in diesem Fall vom Beginn der Ausfuehrungsfrist bis zur Gutschrift des
Garantiebetrages auf dem Konto des Kun-
den in Hoehe von fuenf Prozentpunkten ueber dem Basiszinssatz im Jahr zu
verzinsen. Ansprueche des Kunden bestehen
nicht, wenn
-- die Ueberweisung nicht bewirkt worden ist, weil der Kunde der Bank eine
fehlerhafte oder unvollstaendige Weisung er-
teilt hat, oder
-- ein vom Kunden ausdruecklich bestimmtes zwischengeschaltetes Kreditinstitut
die Ueberweisung nicht ausgefuehrt hat
oder
-- ein vom Kreditinstitut des Beguenstigten mit der Entgegennahme der
Ueberweisung beauftragtes Kreditinstitut die Ue-
berweisung nicht ausgefuehrt hat.
Haftungsansprueche nach Satz 1 sind ausgeschlossen, wenn die Ursache fuer den
Fehler bei der Abwicklung der Ueberweisung
hoehere Gewalt ist.
(2) Bei Ueberweisungen, die
-
weder auf Euro noch auf eine andere Waehrung eines EU- oder EWR-Mitgliedstaates
lauten oder
- den Wert von 75.000,00 Euro ueberschreiten ist eine verschuldensunabhaengige
Erstattung nach Absatz 1 ausgeschlossen.
(3) Bei Ueberweisungen, die den Wert von 75.000,00 Euro nicht ueberschreiten,
erstattet die Bank verschuldensunabhaengig die
von ihr selbst oder von einem der zwischengeschalteten Kreditinstitute entgegen
dem Ueberweisungsvertrag einbehaltenen
Betraege nach Wahl des Kunden entweder diesem oder dem Beguenstigten, ohne
dafuer
zusaetzliche Entgelte und Auslagen zu
erheben. Bei Ueberweisungen, die den Wert von 75.000,00 Euro ueberschreiten,
ist
eine verschuldensunabhaengige Erstattung
nach Satz 1 ausgeschlossen.
> xp, fup2 bitte dahin, wos am besten passt
Schwer zu sagen, moege der naechste Poster machen.
Chris
--
http://www.zahlungsverkehrsfragen.de/ PGP encouraged: Key
0x041834E1
http://www.payments-in-germany.de/
Autor: Thomas Grüske (2007-08-17 22:48:41)
Matthias Kryn wrote:
> angenommen, ich hätte eine Summe Geldes über eine seriöse
Bank
> per Überweisung/AZV ins Ausland transferiert, das Geld sei aber
> nach 4 Wochen noch nicht angekommen: welche Möglichkeiten habe
> ich, jemandem so auf den Fuß zu treten, dass er sich bewegt?
Über die Kombination der Begriffe "Bank" und
"seriös" ließe sich in .de
sicher trefflich philosophieren, aber egal ;-)
Was hast du bislang unternommen? Mit wem und wie nachdrücklich
gesprochen? Welche Antworten bekommen und wie lange jeweils gewartet?
Vier Wochen sind in jedem Fall weit außerhalb jeglicher
Diskussionsmöglichkeit, egal woran es liegt. Sinngemäß lautet
dein
Auftrag an deine Bank deshalb "bitte lassen Sie mich wissen, wo mein
Geld geblieben ist, und zwar nicht irgendwann, sondern bis spätestens
morgen." (und "morgen" meine ich wörtlich!), und zwar mit
der gebotenen
Höflichkeit, aber nichtsdestotrotz nachdrücklichen Bestimmtheit.
Adressat ist je nach Größe des Instituts mindestens der Leiter der
Kontoführung.
Nebenbei: Falls du öfters Auslandsüberweisungen vorzunehmen hast,
nimm
entweder paypal oder richte dir ein Konto bei einer Bank in .ch, .lu
oder .uk ein, dort ist man internationales Geschäft dieser Art auch
für
nicht so große Beträge gewohnt und üblicherweise ist das Geld
am Tag
nach der Beauftragung auf dem Konto des Empfängers valutiert.
Nebenbei nebenbei: Falls noch nicht geschehen, richte davon abgesehen
eine Bankverbindung für deinen Zahlungsverkehr ein, die auf gar keinen
Fall dieselbe ist wie diejenige, bei der du möglicherweise
Verbindlichkeiten hast, dann brauchst du dort keine Zurückhaltung zu
üben für den Fall, dass du wegen eben jener Verbindlichkeiten Sorge
bezüglich eventueller atmosphärischer Störungen haben solltest.
Autor: Rainer Latka (2007-08-18 02:23:44)
Thomas Gr
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