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Eigenheimzulage


Autor: "Ralf Offermann" (2003-11-19 14:53:05)

Hallo,

nun hat es mich auch erwischt zu einem nicht sehr günstigen
Zeitpunkt und ich muss mich kurzfristig schlau machen. Leider
sind die Infos für mich nicht ganz klar zum Thema Eigenheim-
zulage.

Ich kann sehr kurzfristig sehr günstig ein Haus kaufen von
einem Familienmitglied und möchte, nach Möglichkeit, noch die
Eigenheimzulage mitnehmen.

Ich gehe mal davon aus, den Kauf dieses Jahr noch durchzuführen.

Ich habe das bisher so verstanden:
Ich habe Anspruch auf die Zulage, wenn ich (ledig) in 2002 und
2003 zusammen weniger als 81.000 Euro verdient habe.

Auf was bezieht sich diese Grenze? Bruttoeinkommen oder zu ver-
steuerndes Einkommen?

Was passiert, wenn ich 2004 deutlich mehr verdiene?

Wie hoch sind ungefähr die Kaufnebenkosten? Ich habe gelesen,
dass 3,5 Grunderwerbssteuer und zusätzlich Notarkosten sowie
Kosten für die Grundbuchänderung anfallen. Wie hoch sind diese?

Gruss
Ralf Offermann

--
http://www.soccerleague.de
Das etwas andere Tippspiel

Autor: "Lars Arend" (2003-11-19 16:37:42)

Hallo Ralf,

"Ralf Offermann" schrieb im Newsbeitrag
news:3fbb75e5$0$258$4d4ebb8e@read.news.de.uu.net...
> Hallo,
>
> Ich habe das bisher so verstanden:
> Ich habe Anspruch auf die Zulage, wenn ich (ledig) in 2002 und
> 2003 zusammen weniger als 81.000 Euro verdient habe.
>
> Auf was bezieht sich diese Grenze? Bruttoeinkommen oder zu ver-
> steuerndes Einkommen?

Weder noch. Diese Grenze bezieht sich auf den "Gesamtbetrag der Einkünfte"
in Deinem Steuerbescheid, also Bruttolohn minus Werbungskosten.

Du kannst Eigenheimzulage allerdings erst für das Jahr beantragen, in dem Du
einziehst. Falls Du erst nächstes Jahr einziehst, wird das Einkommen für
2004 und 2003 herangezogen.

>
> Was passiert, wenn ich 2004 deutlich mehr verdiene?

Wenn Du einmal Eigenheizulage bekommst, ändert ein sich veränderndes
Einkommen die Auszahlung nicht, da es bei der Berechtigung nur um "Erstjahr"
(typischerweise Einzugsjahr) und "Vorjahr" geht.

Diese Berechtigung überprüft das Finanzamt auch rückwirkend nach Abgabe der
Steuererklärungen für beide Jahre.

>
> Wie hoch sind ungefähr die Kaufnebenkosten? Ich habe gelesen,
> dass 3,5 Grunderwerbssteuer und zusätzlich Notarkosten sowie
> Kosten für die Grundbuchänderung anfallen. Wie hoch sind diese?

Insgesamt ca 5%. (3.5% Grunderwerb, 1,5% Notar & Grundbuch).

Viel Spaß,

Lars

Autor: "Lars Arend" (2003-11-19 16:37:42)


Autor: "Lars Arend" (2003-11-19 16:37:42)

Hallo Ralf,

"Ralf Offermann" schrieb im Newsbeitrag
news:3fbb75e5$0$258$4d4ebb8e@read.news.de.uu.net...
> Hallo,
>
> Ich habe das bisher so verstanden:
> Ich habe Anspruch auf die Zulage, wenn ich (ledig) in 2002 und
> 2003 zusammen weniger als 81.000 Euro verdient habe.
>
> Auf was bezieht sich diese Grenze? Bruttoeinkommen oder zu ver-
> steuerndes Einkommen?

Weder noch. Diese Grenze bezieht sich auf den "Gesamtbetrag der Einkünfte"
in Deinem Steuerbescheid, also Bruttolohn minus Werbungskosten.

Du kannst Eigenheimzulage allerdings erst für das Jahr beantragen, in dem Du
einziehst. Falls Du erst nächstes Jahr einziehst, wird das Einkommen für
2004 und 2003 herangezogen.

>
> Was passiert, wenn ich 2004 deutlich mehr verdiene?

Wenn Du einmal Eigenheizulage bekommst, ändert ein sich veränderndes
Einkommen die Auszahlung nicht, da es bei der Berechtigung nur um "Erstjahr"
(typischerweise Einzugsjahr) und "Vorjahr" geht.

Diese Berechtigung überprüft das Finanzamt auch rückwirkend nach Abgabe der
Steuererklärungen für beide Jahre.

>
> Wie hoch sind ungefähr die Kaufnebenkosten? Ich habe gelesen,
> dass 3,5 Grunderwerbssteuer und zusätzlich Notarkosten sowie
> Kosten für die Grundbuchänderung anfallen. Wie hoch sind diese?

Insgesamt ca 5%. (3.5% Grunderwerb, 1,5% Notar & Grundbuch).

Viel Spaß,

Lars

Autor: "Werner Maass" (2003-11-19 17:07:42)

"Lars Arend" schrieb im Newsbeitrag
news:bpg2o6$5ue$07$1@news.t-online.com...
> Du kannst Eigenheimzulage allerdings erst für das Jahr beantragen, in dem
Du
> einziehst. Falls Du erst nächstes Jahr einziehst, wird das Einkommen für
> 2004 und 2003 herangezogen.

Das glaube ich nicht, denn das Einkommen 2004 ist ja noch gar nicht bekannt.
Ich meine mich zu erinnern, das das Einkommen der beiden letzten Jahre
benutzt wird, also 2003 und 2002.

Autor: Peter Voigt (2003-11-19 19:58:53)

Lars Arend schrieb:

>> Auf was bezieht sich diese Grenze? Bruttoeinkommen oder zu ver-
>> steuerndes Einkommen?
>
>Weder noch. Diese Grenze bezieht sich auf den "Gesamtbetrag der Einkünfte"
>in Deinem Steuerbescheid, also Bruttolohn minus Werbungskosten.

Fast.
Einkünfte sind auch noch andere Dinge - Kapitalertrag,
Landwirtschaft, V+V (äh, Vermietung und Verpachtung), private
Veräußerungsgeschäfte (siehe Spekulationsfristen) usw.
Die spielen da mit rein.

>Du kannst Eigenheimzulage allerdings erst für das Jahr beantragen, in dem Du

Ergo: Dieses Jahr noch einziehen.
Praktischerweise könnte es reichen, den Hauptteil des Hausrats im
Haus zu haben (Ummeldung sowieso!). Wegen der Kündigungsfristen
der Mietwohnung (die ich jetzt einfach mal unterstelle) dürfen
dort sicher auch noch ein paar Gegenstände bleiben - aber eben im
Haus muß er wohnen.

>einziehst. Falls Du erst nächstes Jahr einziehst, wird das Einkommen für
>2004 und 2003 herangezogen.

Und die Grenzen und die Zulage ändern sich.
Deswegen nochmal: Dieses Jahr einziehen. Frohe Weihnachten!

Gruß
Peter

--
Unterhalten sich zwei Kollegen: "Du Hugo - sie sollen ja jetzt
einen neuen Mitarbeiter eingestellt haben, eine richtige
Intelligenzbestie! Der soll glatt für drei arbeiten!" Hugo antwortet
mit einem hämischen Grinsen: "Das nennst Du intelligent?"

Autor: "Torsten Goetzke" (2003-11-20 08:25:08)

"Werner Maass" wrote in message
news:bpg4g5$a8m$1@f40-3.zfn.uni-bremen.de...
>
> "Lars Arend" schrieb im Newsbeitrag
> news:bpg2o6$5ue$07$1@news.t-online.com...
> > Du kannst Eigenheimzulage allerdings erst für das Jahr beantragen, in
dem
> Du
> > einziehst. Falls Du erst nächstes Jahr einziehst, wird das Einkommen für
> > 2004 und 2003 herangezogen.
>
> Das glaube ich nicht, denn das Einkommen 2004 ist ja noch gar nicht
bekannt.
> Ich meine mich zu erinnern, das das Einkommen der beiden letzten Jahre
> benutzt wird, also 2003 und 2002.
>
Nein, ist so wie Lars schrieb. Für das Jahr der Antragstellung und das
vorherige Jahr, also wenn 2004 eingezogen, dann 2004 und 2003.

Gruß

Torsten
--
www.goetzke-online.de

Autor: Robert van Geldern (2003-11-20 10:30:33)

Peter Voigt wrote:

> Deswegen nochmal: Dieses Jahr einziehen. Frohe Weihnachten!


Heute schon Zeitung gelesen? Könnte also auch gut sein, dass die
Abschaffung der Eigenheimzulage schon wider Geschichte ist. Was
natürlich nicht den Vorteil nimmt, sie noch für dieses Jahr zu erhalten.

----
Wie das Handelsblatt aus Regierungskreisen erfahren hat, gibt es
Überlegungen, auf den bisher von Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD)
geplanten Abbau einzelner Subventionen weitgehend zu verzichten. Denn
die Union werde vor allem bei der Abschaffung der Eigenheimzulage und
der Reduzierung der Pendlerpauschale hart bleiben. [...]

<http://www.handelsblatt.com/hbiwwwangebot/fn/relhbi/sfn/buildhbi/cn/GoArt!200013,200050,691603/SH/0/depot/0/index.html>;
-----

mfg,
Robert

Autor: "Ralf Offermann" (2003-11-20 11:00:42)

Lars Arend schrieb...
> > Auf was bezieht sich diese Grenze? Bruttoeinkommen oder zu ver-
> > steuerndes Einkommen?
>
> Weder noch. Diese Grenze bezieht sich auf den "Gesamtbetrag der Einkünfte"
> in Deinem Steuerbescheid, also Bruttolohn minus Werbungskosten.

Hallo Lars,

vielen Dank für die klare Antwort. Jetzt habe ich es verstanden und kann
das durchrechnen.

> Du kannst Eigenheimzulage allerdings erst für das Jahr beantragen, in dem Du
> einziehst. Falls Du erst nächstes Jahr einziehst, wird das Einkommen für
> 2004 und 2003 herangezogen.

Ich wohne seit 4 Jahren in dem Haus, bisher zur Miete. Deshalb kenne ich
auch die Qualität und weiss, was auf mich zukommt. Sonst würde ich, auch
für die Eigenheimzulage, niemals solch einen Schnellschuss machen.

Das ich bisher zur Miete in dem Haus gewohnt habe spielt ja keine Rolle,
oder?

> Insgesamt ca 5%. (3.5% Grunderwerb, 1,5% Notar & Grundbuch).

Gut. Dann stimmt das, was ich gelesen habe. Ich hatee von anderen Zahlen
für die Grunderwerbssteuer zwischen 1% und 7% genannt bekommen.

Gruss
Ralf Offermann

Autor: "Werner Maass" (2003-11-20 12:08:11)

"Torsten Goetzke" schrieb im Newsbeitrag
news:1069313107.66753@wienet00038.ceu.heidelberg.com...
> "Werner Maass" wrote in message
> news:bpg4g5$a8m$1@f40-3.zfn.uni-bremen.de...
> >
> > "Lars Arend" schrieb im Newsbeitrag
> > news:bpg2o6$5ue$07$1@news.t-online.com...
> > > Du kannst Eigenheimzulage allerdings erst für das Jahr beantragen, in
> dem
> > Du
> > > einziehst. Falls Du erst nächstes Jahr einziehst, wird das Einkommen
für
> > > 2004 und 2003 herangezogen.
> >
> > Das glaube ich nicht, denn das Einkommen 2004 ist ja noch gar nicht
> bekannt.
> > Ich meine mich zu erinnern, das das Einkommen der beiden letzten Jahre
> > benutzt wird, also 2003 und 2002.
> >
> Nein, ist so wie Lars schrieb. Für das Jahr der Antragstellung und das
> vorherige Jahr, also wenn 2004 eingezogen, dann 2004 und 2003.


Ok, aber woher weiß denn das Finanzamt mein Brutto diesen Jahres? Ich bin im
April eingezogen und habe im Juli das erste mal EHZ bekommen.

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