« zurück zur Hauptseite...

Risiken bei mit Grundschuld besicherten Darlehen


Autor: Kathinka Wenz (2007-11-21 21:35:00)

Lutz Schulze wrote:

> Am Wed, 21 Nov 2007 17:03:42 +0100 schrieb Kathinka Wenz:
>
> >| Denn beim Darlehensverkauf ist die ursprünglich als Sicherheit für die Bank
> >| eingeräumte Grundschuld nicht mehr an das Darlehen gebunden und kann
> >| getrennt verwertet werden.
> >
> > Das ist schon mal Unsinn, denn eine Grundschuld ist nie an ein Darlehen
> > gebunden, das unterscheidet sie ja gerade von der Hypothek und macht sie so
> > bequem.
>
> Ich hatte genau das als Teil des Problems verstanden.

Hm, das ist ja auch in der Theorie ein Problem, aber das hat mit der zweiten
Bank doch nichts zu tun. Und das Problem ist auch sehr theoretisch, denn
wenn eine Bank irrtümlich zwangsversteigert, dann hast du natürlich
Schadensersatzansprüche gegen sie.


> > Ich kann mir auch nicht vorstellen, wie das faktisch funktionieren soll, die
> > Grundschuld ist ja immer noch auf Bank A eingetragen, solange der Eigentümer
> > da nichts umschreiben lässt, kann Bank B doch gar nicht an die Grundschuld
> > ran. Kann mir da mal jemand erklären, wie das funktionieren soll?
>
> Ich sehe nicht, wie der Schuldner verhindern will, dass der Gläubiger seine
> Forderungen an einen Dritten abtritt. Er muss davon IMHO nur informiert
> werden.

Ich rede nicht von der Forderung, sondern von der Grundschuld. Ohne
Einverständnis des Eigentümers kann an der Eintragung nichts geändert
werden. Das begreife ich bei der ganzen Geschichte nicht.


> Die durch den Sicherungsvertrag begründete fiduziarische Zweckbindung
> geht bei der Abtretung der Grundschuld unter und wird
> nicht aufrechterhalten. Das Treuhandverhältnis, das die Rechtsstellung
> des Veräußerers als Sicherungsnehmer der Grundschuld
> im Verhältnis zum Sicherungsgeber beschränkt, geht nicht auf
> den Erwerber über. Der Erwerber übernimmt nicht stillschweigend
> mit dem Erwerb von Grundschuld und Forderung die den
> Veräußerer treffenden Pflichten aus dem Sicherungsvertrag. Der Erwerber der
> Grundschuld muss daher weder die Interessen des
> Sicherungsgebers beachten noch wahrnehmen. Die Grundschuld
> unterliegt keiner Zweckbindung mehr.

Es wäre mir halt neu, dass die Grundschuld überhaupt eine Zweckbindung hat.
Kann es sein, dass hier von der Zweckerklärung die Rede ist, die beim Kauf
nicht mit auf den Käufer übergeht? Aber ich verstehe nach wie vor nicht, wie
die Grundschuld überhaupt auf die zweite Bank übergeht und ohne Grundschuld
ist es doch völlig egal, ob eine Zweckerklärung existiert oder nicht.

Die einzige Konstellation, in der ich mir vorstellen kann, dass die
Grundschuld zu einer anderen Bank wandert ohne Mitspracherecht des
Eigentümer, ist, wenn die ganze Bank üebrnommen wird. Die neue Bank
übernimmt dann natürlich als Rechtsnachfolger die Grundschulden - aber dann
doch eigentlich auch die Zweckerklärungen, oder?

Gruß, Kathinka
--
Sabrina Sarbic, Wolfgang Krietsch und Matthias Kryn in dsra+s:
>> Zum Thema Recht gäbe es weitere und speziellere Newsgroups.
> Was *genau* meinst Du soll das Wort recht im Gruppennamen aussagen?
Isch habb recht un Du net.

Autor: Kathinka Wenz (2007-11-21 21:41:01)

Stefan Krieg wrote:

> Verkauf des Darlehens bei gleichzeitiger Abtretung der Besicherung und
> treuhänderischer Haltung der Sicherheiten (als begleitende
> Verkaufsbedingung) für den Neugläubiger durch den Altgläubiger.
> Geht ohne Änderung im Grundbuch (und ohne Zustimmung des Schuldners).

Oha. Ok, das wußte ich nicht.

> Vermutlich gibt es zu diesem Einzelfall einfach mehr Details, die
> entweder der Schuldner (aus gutem Grund) nicht berichtet hat oder der
> Journalist nicht verstanden (und deshalb in seinem Beitrag
> unterschlagen) hat.

ACK. Wir hatten hier ja schon öfters nachgefragt, ob irgendjemanden auch nur
ein Fall gesichert bekannt ist, bei dem ein Haus grundlos zwangsversteigert
wurde und es hatte sich noch nie jemand gemeldet.

Gruß, Kathinka
--
Ich war unglücklich, denn ich hatte keine Schuhe.
Dann traf ich jemanden ohne Füße.

Autor: Kathinka Wenz (2007-11-21 21:41:01)


Autor: Kathinka Wenz (2007-11-21 21:41:01)

Stefan Krieg wrote:

> Verkauf des Darlehens bei gleichzeitiger Abtretung der Besicherung und
> treuhänderischer Haltung der Sicherheiten (als begleitende
> Verkaufsbedingung) für den Neugläubiger durch den Altgläubiger.
> Geht ohne Änderung im Grundbuch (und ohne Zustimmung des Schuldners).

Oha. Ok, das wußte ich nicht.

> Vermutlich gibt es zu diesem Einzelfall einfach mehr Details, die
> entweder der Schuldner (aus gutem Grund) nicht berichtet hat oder der
> Journalist nicht verstanden (und deshalb in seinem Beitrag
> unterschlagen) hat.

ACK. Wir hatten hier ja schon öfters nachgefragt, ob irgendjemanden auch nur
ein Fall gesichert bekannt ist, bei dem ein Haus grundlos zwangsversteigert
wurde und es hatte sich noch nie jemand gemeldet.

Gruß, Kathinka
--
Ich war unglücklich, denn ich hatte keine Schuhe.
Dann traf ich jemanden ohne Füße.

Autor: Kathinka Wenz (2007-11-21 21:43:20)

Kathinka Wenz wrote:

> Aber ich verstehe nach wie vor nicht, wie
> die Grundschuld überhaupt auf die zweite Bank übergeht und ohne Grundschuld
> ist es doch völlig egal, ob eine Zweckerklärung existiert oder nicht.

Ok, das verstehe ich jetzt dank Stefan doch.

Gruß, Kathinka
--
Ich persönlich unterscheide nur drei Sorten: Blühtschön,
Schmecktgut, Kannweg. Ralf C. Kohlrausch in de.rec.garten

Autor: Emil Naepflein (2007-11-22 08:27:37)

On Wed, 21 Nov 2007 14:05:40 +0100, Lutz Schulze
wrote:

>gestern berichtete die ARD über das rigorose Vorgehen von
>Darlehensaufkäufern.

Hier mal ein alternativer Link:
http://www.test.de/themen/geldanlage-banken/meldung/-Immobiliendarlehen/1538928/1538928/

Autor: Lutz Schulze (2007-11-22 08:40:50)

Am Thu, 22 Nov 2007 08:27:37 +0100 schrieb Emil Naepflein:

> On Wed, 21 Nov 2007 14:05:40 +0100, Lutz Schulze
> wrote:
>
>>gestern berichtete die ARD über das rigorose Vorgehen von
>>Darlehensaufkäufern.
>
> Hier mal ein alternativer Link:
> http://www.test.de/themen/geldanlage-banken/meldung/-Immobiliendarlehen/1538928/1538928/

Darauf dass der Aufkäufer aus der Grundschuld direkt vollstrecken kann und
das wohl in einigen Fällen schon passiert wird nicht eingegangen.

Dass die Geschichte nicht ganz ohne ist zeigt sich auch daran dass die
Bundesregierung einen Gesetzentwurf plant:

http://www.abendblatt.de/daten/2007/10/25/808616.html

Hintergrund ist, dass die deutschen Banken, darunter auch die Sparkassen
Wedel und Südholstein, milliardenschwere Kredite - vor allem für Immobilien
- verkauft haben, um ihre Bilanzen zu sanieren. Die Käufer wollen die billig
erworbenen Kreditpakete nicht verwalten, sondern möglichst schnell
profitabel verwerten. Häufig droht Kreditnehmern dann die
Zwangsversteigerung. Verkauft werden auch nicht Not leidende Kredite, also
Darlehen, die regelmäßig und ordnungsgemäß abgezahlt werden.

Die Bundesregierung prüft, "ob und inwieweit der bestehende gesetzliche
Rahmen für den Kreditverkauf den Interessen der Beteiligten noch gerecht
wird". Die Bündelung sowohl Not leidender Kredite - diese drohen unmittelbar
auszufallen - als auch "nicht leistungsgestörter" Privatkundenkredite und
deren Verkauf im Paket habe zu "neuen rechtlichen Fragestellungen geführt",
heißt es.


Lutz

--
Mit unseren Sensoren ist der Administrator informiert, bevor es Probleme im
Serverraum gibt: preiswerte Monitoring Hard- und Software-kostenloses Plugin
auch für Nagios - Nachricht per e-mail,SMS und SNMP: http://www.messpc.de
Neu: Ethernetbox jetzt auch im 19 Zoll Gehäuse mit 12 Ports für Sensoren

Autor: Olaf Musch (2007-11-21 23:57:44)

On 22 Nov., 08:40, Lutz Schulze wrote:
> H

Autor: "Harald Friis" (2007-11-22 10:30:20)

"Lutz Schulze" schrieb im Newsbeitrag
news:x1z2q90swt6q$.ubkz99jjig28$.dlg@40tude.net...

>> Hier mal ein alternativer Link:
>>
>>
>> http://www.test.de/themen/geldanlage-banken/meldung/-Immobiliendarlehen/1538928/1538928/
>
> Darauf dass der Aufkäufer aus der Grundschuld direkt
> vollstrecken kann und das wohl in einigen Fällen schon passiert
> wird nicht eingegangen.
>
> Dass die Geschichte nicht ganz ohne ist zeigt sich auch daran
> dass die Bundesregierung einen Gesetzentwurf plant:
>
> http://www.abendblatt.de/daten/2007/10/25/808616.html

Hallo,

naja, Warentest schreibt schon, dass vollstreckt werden kann. Es sind
aber offensichtlich (& hoffentlich) Einzelfälle. Ich war auch
erschüttert vom Bericht und möchte auch die Fälle nicht in Zweifel
ziehen. Insofern gibt es möglicherweise Klärungsbedarf seitens des
Gesetzgebers, zumindest müssten die Verträge mit den Banken künftig
standardisiert eine klare Regelung enthalten. Die Alternative Hypothek
statt Grundschuld wird doch aus gutem Grund kaum noch angewendet.

Aber - der Gesetzesinitiative zum Trotz - glaube ich eher an das, was
Stefan, wie immer kenntnisreich, geschrieben hat. Auch die Einzelfälle
sind - vor allem für die Betroffenen - schlimm. Es rollt aber scheinbar
keine Lawine von ungerechtfertigten Zwangsversteigerungen an.

Gruß

Harald Friis

Autor: Florian Laws (2007-11-22 09:57:36)

On 2007-11-22, Olaf Musch wrote:
> On 22 Nov., 08:40, Lutz Schulze wrote:
>> Häufig droht Kreditnehmern dann die
>> Zwangsversteigerung. Verkauft werden auch nicht Not leidende Kredite, also
>> Darlehen, die regelmäßig und ordnungsgemäß abgezahlt werden.
>>
>> Die Bundesregierung prüft, "ob und inwieweit der bestehende gesetzliche
>> Rahmen für den Kreditverkauf den Interessen der Beteiligten noch gerecht
>> wird". Die Bündelung sowohl Not leidender Kredite - diese drohen unmittelbar
>> auszufallen - als auch "nicht leistungsgestörter" Privatkundenkredite und
>> deren Verkauf im Paket habe zu "neuen rechtlichen Fragestellungen geführt",
>> heißt es.
>
> Rechtlich scheint das Ganze wohl recht einwandfrei zu funktionieren:
> - Der Aufkäufer der Forderung kündigt diese (Restschuld + Zinsen)
> nach deren Erwerb beim Schuldner auf

Unter welchen Bedingungen ist denn üblicherweise die Kündigung eines
solchen Kredits möglich?

Grüße,

Florian

 «    ‹    1    2    3    4    5    6    7    8    9    10    ›    »