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Re: eigenheimzulage bei trennung


Autor: Frank Kozuschnik (2007-12-10 00:36:20)

newbie00 schrieb:

> "Die Übertragung nicht ausgenutzter Jahre des Förderzeitraums vom
> Erstobjekt auf ein Folgeobjekt ist - anders als bei der bisherigen
> Förderung nach § 10e des Einkommensteuergesetzes (EStG) - ohne zeitliche
> Beschränkung möglich. Dies hat zur Folge, dass die Regelungen für ein
> Folgeobjekt auch dann in Anspruch genommen werden können, wenn das
> Erstobjekt nach § 7b oder § 10e EStG gefördert wurde und bereits
> Jahrzehnte vergangen sind."
>
> was heisst das??

Das heißt, dass es Eigenheimzulage für ein Folgeobjekt auch dann gab,
wenn das Erstobjekt lange Zeit vorher gefördert wurde - sogar, wenn es
zur Zeit des Erstobjekts noch gar keine Eigenheimzulage gab, sondern
nur die Abschreibungsmöglichkeiten nach § 7b oder § 10e EStG.

Das heißt dagegen nicht, dass Folgeobjekte für alle Zeiten gefördert
werden. Die Eigenheimzulage wurde ab 2006 abgeschafft, und zwar auch
für Folgeobjekte, die seitdem angeschafft oder hergestellt werden.

Autor: Frank Kozuschnik (2007-12-10 00:36:20)


Autor: Frank Kozuschnik (2007-12-10 00:36:20)

newbie00 schrieb:

> "Die Übertragung nicht ausgenutzter Jahre des Förderzeitraums vom
> Erstobjekt auf ein Folgeobjekt ist - anders als bei der bisherigen
> Förderung nach § 10e des Einkommensteuergesetzes (EStG) - ohne zeitliche
> Beschränkung möglich. Dies hat zur Folge, dass die Regelungen für ein
> Folgeobjekt auch dann in Anspruch genommen werden können, wenn das
> Erstobjekt nach § 7b oder § 10e EStG gefördert wurde und bereits
> Jahrzehnte vergangen sind."
>
> was heisst das??

Das heißt, dass es Eigenheimzulage für ein Folgeobjekt auch dann gab,
wenn das Erstobjekt lange Zeit vorher gefördert wurde - sogar, wenn es
zur Zeit des Erstobjekts noch gar keine Eigenheimzulage gab, sondern
nur die Abschreibungsmöglichkeiten nach § 7b oder § 10e EStG.

Das heißt dagegen nicht, dass Folgeobjekte für alle Zeiten gefördert
werden. Die Eigenheimzulage wurde ab 2006 abgeschafft, und zwar auch
für Folgeobjekte, die seitdem angeschafft oder hergestellt werden.