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Fragen zum Bausparvertrag


Autor: "Georg Kaiser" (2003-12-11 12:23:45)

Halli-Hallo,
ich habe Mitte 2000 einen Bausparvertrag abgeschlossen, der fast von den VL
"finanziert" wird.
Im 2000ter Auszug ist noch ein Freistellungsauftrag eingetragen,
komischerweise in den folgenden Auszügen nicht mehr.
Deshalb wurde auch die Zinsertragssteuer ans Finanzamt abgeführt:-(
Ist das nicht Sache der Bank (Räuber&Verbrecher), die kassiert doch auch die
Abschlußgebühr, mich auf den Freistellungsauftrag hinzuweisen?
In wie weit spielt der Antrag der Wohnungsbauprämie da mit rein?
Da hat man ja zwei Jahre Zeit zum Beantragen, bzw. den 2001er Antrag kann
ich bis Dez 2003 abschicken.
Hat der eine Art Funktion wie der Freistellungsauftrag? Das hat nämlich
unsere Raiba behauptet.
Danke in voraus für Euere Antworten, Schorsch

Autor: "Egon Klonz" (2003-12-11 19:57:39)

Hallöle Schorsch,
"Georg Kaiser" schrieb im Newsbeitrag
news:br9k3u$soj$1@mail1.sbs.de...
> Halli-Hallo,
> ich habe Mitte 2000 einen Bausparvertrag abgeschlossen, der fast von den
VL
> "finanziert" wird.
> Im 2000ter Auszug ist noch ein Freistellungsauftrag eingetragen,
> komischerweise in den folgenden Auszügen nicht mehr.
den hast Du wohl nur einmalig erteilt, nicht bis auf Widerruf.
> Deshalb wurde auch die Zinsertragssteuer ans Finanzamt abgeführt:-(
Die kannst Du Dir über die Steuererklärung wieder zurückholen.
> Ist das nicht Sache der Bank (Räuber&Verbrecher), die kassiert doch auch
die
> Abschlußgebühr, mich auf den Freistellungsauftrag hinzuweisen?
Sicher sollte sie Dich auf Freistellung hinweisen. (Scheiß Service, siehe
auch Aussage unten)
> In wie weit spielt der Antrag der Wohnungsbauprämie da mit rein?
Überhaupt nicht. Prämie ist Prämie die Dir gutgeschrieben wird.
Zur Kapitalertragsbesteuerung: Bei der Ermittlung der Einkünfte aus
Kapitalvermögen ist nach Abzug der Werbungskosten in Höhe von 51 EUR
(alleinstehend) bzw. 102 (verheiratet) der Sparerfreibetrag nach § 20 Abs. 4
EStG von 1550 (alleinst.) bzw. 3100 zusammem veranlagte Ehegatten
abzuziehen.
Bis zu diesen Gesamtsummen kann ein Freistellungsantrag verteilt werden.
Wenn Du Luft hast, ausrechnen welche Höchsteinlage im Konto zu erwarten ist
x zu erwartender Jahreszins und darauf (mit evtl. Sicherheitsspanne)
Freistellung bis auf Widerruf schreiben. Ich gehe davon aus mit
Kontolöschung verfällt auch der Freistellungsauftrag.
> Da hat man ja zwei Jahre Zeit zum Beantragen, bzw. den 2001er Antrag kann
> ich bis Dez 2003 abschicken.
Stimmt.
> Hat der eine Art Funktion wie der Freistellungsauftrag? Das hat nämlich
> unsere Raiba behauptet.
Falsch. Toller Service :-).
> Danke in voraus für Euere Antworten, Schorsch
>
Gruß Egon
(Bin ja kein Bausparkassenvertreter, aber wenn jemand (wegen
Prämiensicherung) noch einen haben will biete ich BHW-Vertrag, auch mit
Beratungs- u. FinanzierungsService)

Autor: "Egon Klonz" (2003-12-11 19:57:39)


Autor: "Egon Klonz" (2003-12-11 19:57:39)

Hallöle Schorsch,
"Georg Kaiser" schrieb im Newsbeitrag
news:br9k3u$soj$1@mail1.sbs.de...
> Halli-Hallo,
> ich habe Mitte 2000 einen Bausparvertrag abgeschlossen, der fast von den
VL
> "finanziert" wird.
> Im 2000ter Auszug ist noch ein Freistellungsauftrag eingetragen,
> komischerweise in den folgenden Auszügen nicht mehr.
den hast Du wohl nur einmalig erteilt, nicht bis auf Widerruf.
> Deshalb wurde auch die Zinsertragssteuer ans Finanzamt abgeführt:-(
Die kannst Du Dir über die Steuererklärung wieder zurückholen.
> Ist das nicht Sache der Bank (Räuber&Verbrecher), die kassiert doch auch
die
> Abschlußgebühr, mich auf den Freistellungsauftrag hinzuweisen?
Sicher sollte sie Dich auf Freistellung hinweisen. (Scheiß Service, siehe
auch Aussage unten)
> In wie weit spielt der Antrag der Wohnungsbauprämie da mit rein?
Überhaupt nicht. Prämie ist Prämie die Dir gutgeschrieben wird.
Zur Kapitalertragsbesteuerung: Bei der Ermittlung der Einkünfte aus
Kapitalvermögen ist nach Abzug der Werbungskosten in Höhe von 51 EUR
(alleinstehend) bzw. 102 (verheiratet) der Sparerfreibetrag nach § 20 Abs. 4
EStG von 1550 (alleinst.) bzw. 3100 zusammem veranlagte Ehegatten
abzuziehen.
Bis zu diesen Gesamtsummen kann ein Freistellungsantrag verteilt werden.
Wenn Du Luft hast, ausrechnen welche Höchsteinlage im Konto zu erwarten ist
x zu erwartender Jahreszins und darauf (mit evtl. Sicherheitsspanne)
Freistellung bis auf Widerruf schreiben. Ich gehe davon aus mit
Kontolöschung verfällt auch der Freistellungsauftrag.
> Da hat man ja zwei Jahre Zeit zum Beantragen, bzw. den 2001er Antrag kann
> ich bis Dez 2003 abschicken.
Stimmt.
> Hat der eine Art Funktion wie der Freistellungsauftrag? Das hat nämlich
> unsere Raiba behauptet.
Falsch. Toller Service :-).
> Danke in voraus für Euere Antworten, Schorsch
>
Gruß Egon
(Bin ja kein Bausparkassenvertreter, aber wenn jemand (wegen
Prämiensicherung) noch einen haben will biete ich BHW-Vertrag, auch mit
Beratungs- u. FinanzierungsService)

Autor: Willy Moll (2003-12-12 10:40:52)

"Egon Klonz" schrieb am
Thu, 11 Dec 2003 19:57:39 +0100:

>> Deshalb wurde auch die Zinsertragssteuer ans Finanzamt abgeführt:-(
[..]
>> In wie weit spielt der Antrag der Wohnungsbauprämie da mit rein?
>Überhaupt nicht.............
[..]
>> Hat der eine Art Funktion wie der Freistellungsauftrag? Das hat nämlich
>> unsere Raiba behauptet.
>Falsch. Toller Service :-).

Was soll daran falsch sein?
Noch gilt: die Bausparkasse muß den *Steuerabzug nicht vornehmen* wenn
im Kalenderjahr der Zinsgutschrift oder im Kalenderjahr davor
AN-Sparzulage oder Wohnungsbauprämie gewährt wurde.

--
MfG: Willy Moll

Willy Moll, Finanzhonorarberater, http://www.moll-fb.de